Google gibt Rechtsstreit um Kooperation mit Gesundheitsministerium auf
Archivmeldung vom 09.04.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittDer US-Internetkonzern Google hat seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München, dass eine Kooperation mit dem Gesundheitsministerium vorläufig untersagte, zurückgezogen. Das teilte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "„Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen haben“, erklärte er.
Philipp Welte, Vorstand des Medienkonzerns „Hubert Burda Media“, der gegen Google geklagt hatte, ließ die Agentur am Freitag wissen: Dass Google das Urteil akzeptiere, „werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft“.
Im März hatte Google beim Oberlandesgericht München Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München eingelegt. Im Februar gaben die Richter zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium und den US-Konzern, im Wesentlichen statt, wie das Gericht mitteilte.
Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern „Hubert Burda Media“ hatte über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.
Bei der geplanten Kooperation sollten auf Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden Infoboxen (sogenannte „Knowledge Panels“) des Portals gesund.bund.de angezeigt werden, das vom Bundesgesundheitsministerium verantwortet wird.
Im November stellte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zusammenarbeit mit dem US-Internetkonzern vor. Verlage wie Burda sahen darin ihre Position geschwächt und befürchteten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale im Portfolio haben."
Quelle: SNA News (Deutschland)