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Verwaltungsgericht lehnt Asylantrag eines syrischen Deserteurs ab

Archivmeldung vom 24.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Ein deutsches Gericht hat die Klage eines syrischen Asylbewerbers abgewiesen, dem der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, nachdem er geflohen war, um dem Militärdienst zu entgehen. Das Gericht sagte, der syrische Staat bestrafe Wehrdienstverweigerer nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat diese Woche entschieden, dass die Flucht vor dem Militärdienst in Syrien kein Grund ist, den Flüchtlingsstatus zu erhalten.

Der Fall betraf einen syrischen Asylbewerber, der seinen Militärdienst in Syrien geleistet hatte, aber befürchtete, ein zweites Mal eingezogen zu werden. Im Jahr 2015 floh er nach Deutschland, wo ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) subsidiären Schutz gewährte. Ein Gericht in Köln sprach ihm später den Flüchtlingsstatus zu.

Am Montag war das OVG mit der früheren Entscheidung nicht einverstanden und lehnte den Antrag des Syrers ab. Das Gericht sagte, dass sich die militärische Situation in Syrien geändert habe und dass Aufständische, insbesondere solche, die einfach versucht hätten, sich dem Militärdienst durch Flucht zu entziehen, nicht mehr systematisch bestraft würden. Sie fügte hinzu, dass sie nicht als politische Gegner des Staates betrachtet werden. […]

Quelle: Unser Mitteleuropa

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