Generalbundesanwältin kritisiert Gerichte wegen "Deals"
Archivmeldung vom 12.01.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGeneralbundesanwältin Monika Harms kritisiert die "sich ausbreitende" Gerichtspraxis, durch nicht öffentlich getroffene Vereinbarungen, so genannte Deals, wichtige Verfahren mit verhältnismäßig milden Strafen zu beenden. Dies berichtet die in Düsseldorf erscheindende "Rheinische Post".
Als Beispiele nannte Harms den "Mannesmann-Prozess" gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und andere sowie den "VW-Prozess" gegen Peter Hartz. Bei den 50. Bitburger Gespräche beklagte sie: So werde die Meinung bestärkt, die Großen lasse man laufen oder gnädig davon kommen. Das diene nicht dem Rechtsfrieden; vielmehr werde das Vertrauen der Menschen in die Justiz beschädigt. Harms wandte sich dagegen, dass Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht in einer schwierigen Aktenlage sich auf das verständigten, was gerade noch vertretbar sei. Im Steuerrecht geschehe ähnliches; es werde geradezu entrechtlicht: In finanziell schwerwiegenden Fällen werde oft nur noch Wert darauf gelegt, dass die Steuerschuld beglichen werde; die Rechtsverletzung werde vernachlässigt.
Quelle: Rheinische Post