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NSU-Prozess: Verteidiger stellen neuen Befangenheitsantrag

Archivmeldung vom 18.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Münchner NSU-Prozess hat der Verhandlungstag wider Erwarten mit dem Befangenheitsantrag von Beate Z.s Verteidigern gegen den gesamten Strafsenat begonnen. Dies gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag bekannt. Grund für den Befangenheitsantrag sei der zu niedrige Vorschuss für Z.s Rechtsanwalt.

Das Strafsenat legte den Vorschuss für die Arbeit des Anwalts während des Ermittlungsverfahrens für den Zeitraum von etwa einem Jahr auf 5.000 Euro fest. Dies war dem Verteidiger deutlich zu wenig. Er forderte für etwa 770 Arbeitsstunden 77.000 Euro Vorschuss.

In dem Verhandlungstag am Dienstagvormittag sollten die Richter sich ursprünglich mit der Tötung eines türkisch-stämmigen Bürgers durch die Neonazi-Zelle im Jahr 2004 befassen, durch den Befangenheitsantrag wurde die Verhandlung jedoch unterbrochen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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