Umfrage: Gründer wollen Notar als zentrale Anlaufstelle
Archivmeldung vom 16.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićMit einem Praxischeck hat das Bundesjustizministerium bürokratische Hemmnisse für Gründer ermittelt, die nun abgebaut werden sollen.
Die befragten Firmenlenker und Start-up-Unternehmer kritisierten dabei nicht etwa die vorgeschriebene notarielle Beglaubigung und die damit verbundenen Gründungskosten. Bemängelt wurden vor allem die zahlreichen Anzeige-, Mitteilungs- und Antragspflichten nach der eigentlichen Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Diese
würden als "aufwendig und langsam" empfunden, heißt es im
Abschlussbericht zum Praxischeck, über den das "Handelsblatt"
(Donnerstagsausgabe) berichtet. Hier liege "erhebliches
Bürokratieentlastungspotenzial".
Konkret betrifft das die etwa
die Gewerbeanmeldung, die Anmeldung beim Unfallversicherungsträger, die
Beantragung der Steuernummer bei der Finanzverwaltung und einer
Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit oder die Eintragung ins
Transparenzregister. Die Gründer müssten teils dieselben Daten
wiederholt gegenüber unterschiedlichen Behörden angeben, heißt es in dem
Ministeriumspapier. Die Befragten hätten "nachdrücklich den Wunsch",
Daten nur einmal anzugeben.
Der Vorschlag aus der Praxis: Der mit
der Gründung befasste Notar könne zum zentralen "Servicedienstleister"
werden und die Datenverteilung mit übernehmen. In dem Bericht wird auch
erwogen, dass der Notar die zur Geldwäscheprüfung eingeholten Unterlagen
an die vom Gründer ausgewählte Bank weiterleitet, damit diese nicht ein
zweites Mal vorgelegt werden müssen.
Bundesjustizminister Marco
Buschmann (FDP) sagte der Zeitung: "Die geltenden Regeln sind zu
kompliziert, die Verfahren zu langwierig." Das sei ein Standortnachteil,
der Innovationen hemme. Mit einem "One-Stop-Shop" bei Notaren könnten
Gründungen und Registeranmeldungen "vereinfacht, digitalisiert und
beschleunigt werden".
Quelle: dts Nachrichtenagentur