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Oberst Georg Klein steht unter Personenschutz

Archivmeldung vom 21.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der für den Luftschlag von Kundus verantwortliche Oberst Georg Klein wird nach Angaben seines Bonner Anwalts Bernd Müssig bedroht und genießt deshalb Personenschutz. "Klein ist persönlich gefährdet und hat schon vor einiger Zeit Personenschutz erhalten", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

Er gehe unter anderem "deshalb nicht davon aus, dass sich Klein den Medien zur Verfügung stellen wird und kann". Der Oberst könne es "sich nicht erlauben, in der Öffentlichkeit aufzutreten", so Müssig. Wer Klein bedroht, konnte sein Anwalt nicht sagen. Der Oberst hatte das Bombardement vom 4. September 2009 mit nach offiziellen Angaben bis zu 142 Toten abgeordnet. Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen ihn am Montag offiziell eingestellt, weil sie zu dem Schluss gekommen war, er habe nicht gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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