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VSV/Kolba: EuGH stärkt Verbraucherrechte im Dieselskandal - Neue Klagswelle zu erwarten

Archivmeldung vom 21.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Vorabentscheidungsverfahren gegen Daimler Mercedes die Rechte der Verbraucher im Dieselskandal massiv gestärkt.

Der EuGH geht davon aus, dass die Rahmenrichtlinie 2007/46/EG so auszulegen ist, dass es Schutzzweck der Richtlinie ist, die Interessen eines individuellen Erwerbers eines Kraftfahrzeugs zu schützen, insbesondere das Interesse, kein Fahrzeug zu erwerben, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist.

„Es bedarf daher nicht – wie beim Motor EA 189 von VW - einer arglistigen Irreführung von Behörden oder Käufern um Schadenersatz zu bekommen. Vielmehr kann man auch bei Fahrlässigkeit des Herstellers diesen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen,“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

„In einem solchen Fall von fahrlässiger Schädigung verjähren Ansprüche nach österreichischem Recht nicht wie bei Arglist binnen 30 Jahren, sondern bereits binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Also idR wohl ab heute in drei Jahren.“

Weiters hat der EuGH auch festgehalten, dass der vom nationalen Richter festgesetzte Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen sein muss.

„Das stellt die vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) angewendete Methode, vom Kaufpreis des Fahrzeuges einen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer abzuziehen, in Frage, denn je länger Gerichtsverfahren dauern, desto weniger bekommt der Geschädigte gegen Rückgabe des Fahrzeuges ersetzt,“ hält Kolba weiters fest. „Daher verzögert VW jedes Verfahren mit allen Mitteln.“

Morgen wird sich im Nationalrat wieder der Petitionsausschuss mit der Bürgerinitiative des VSV befassen, endlich dem VSV eine Verbandsklageberechtigung nach § 29 Konsumentenschutzgesetz zuzuerkennen.

„Diese Entscheidung des EuGH wird weitere Massenklagen gegen Diesel-Hersteller auslösen, aber Österreich ist darauf neuerlich nicht vorbereitet: Weder hat der VSV die Verbandsklageberechtigung erhalten noch wurde die EU Richtlinie für Verbandsklagen fristgerecht am 25.12.2022 umgesetzt. Daher drohen weitere parallele Sammelklagen bei allen 16 Landesgerichten oder massenhafte Einzelklagen bei den Gerichten,“ kritisiert Kolba.

„Der VSV sammelt jedenfalls weiterhin Geschädigte für risikolose Individualklagen gegen VW, Daimler und andere vor deutschen Gerichten mit Unterstützung deutscher Prozessfinanzierer.“

Quelle: Verbraucherschutzverein (ots)

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