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"Spiegel": "Friendly Fire"-Vorfall hätte verhindert werden können

Archivmeldung vom 29.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Soldaten der Afghan National Army (ANA) schieben Wache an einem Eingang des PRT (Provinical Reconstruction Team). Bild: Bundeswehr/Stollberg/Martin Stollberg
Soldaten der Afghan National Army (ANA) schieben Wache an einem Eingang des PRT (Provinical Reconstruction Team). Bild: Bundeswehr/Stollberg/Martin Stollberg

Die irrtümliche Erschießung von sechs afghanischen Soldaten durch Bundeswehrsoldaten nahe Kundus am Anfang April hätte angeblich verhindert werden können. Zu diesem Ergebnis kommt nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Spiegel" ein geheimer Untersuchungsbericht der Nato.

Demnach hätten die Deutschen taktische Informationen nicht ordnungsgemäß verarbeitet. So hätten sich die afghanischen Soldaten, die dem Konvoi einer deutschen Infanteriekompanie aus dem Feldlager Kundus mit zwei Fahrzeugen entgegenkamen, ordnungsgemäß über ihren belgischen Ausbildungsoffizier beim Operationszentrum in Kundus angemeldet. Die Meldung sei aber laut dem Isaf-Bericht dort hängen geblieben. Die von Isaf-Chef Stanley McChrystal beauftragten Ermittler der Nato monieren in dem geheimen Bericht zudem, dass die Deutschen gemäß den Einsatzregeln den Unglücksort hätten sichern müssen, bis lokale Sicherheitskräfte eingetroffen wären. Dies sei nicht geschehen. Die Bundeswehr rechtfertigt dies damit, dass die Soldaten für die toten Afghanen nichts mehr hätten tun können und ihre deutschen Kameraden im Gefecht hätten unterstützen müssen. Über den Ablauf des Geschehens gibt es widersprüchliche Aussagen. Die Bundeswehr, deren Feldjäger eine eigenständige Untersuchung des Vorfalls durchführten, sieht trotz der Kritik der Nato kein Fehlverhalten bei den deutschen Soldaten. In einer vertraulichen Unterrichtung für das Parlament teilte die Truppe mit, es sei "kein Dienstvergehen der an dem Zwischenfall beteiligten deutschen Soldaten festzustellen". Unabhängig von der Bewertung der Bundeswehr prüft mittlerweile die Bundesanwaltschaft, ob es einen Anfangsverdacht für eine Straftat gibt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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