Richterbund nennt Kriterien für Corona-App
Archivmeldung vom 11.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Richterbund hat klare Kriterien für die Rechtsstaatlichkeit einer Corona-Warn-App genannt. "Die Privatsphäre der Nutzer ist umfassend zu wahren", sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben). "Eine Anwendung sollte technisch drauf beschränkt sein, die Nähe und Dauer von Kontakten zu erfassen und diese Daten anonymisiert auf dem Handy zu speichern."
Rückschlüsse auf die Identität oder den Standort von Nutzern müssten ausgeschlossen sein. Zudem gelte es, klare Löschpflichten für alle Daten zu regeln, die App-Nutzer an das Corona-Warnsystem übermitteln, forderte Rebehn.
"Das ist rechtsstaatlich geboten und auch nötig, um eine breite Akzeptanz für die Warn-Apps zu erzielen." Ein digitaler Infektionsschutz könne ein sinnvoller Baustein sein, um die weitreichenden Kontaktverbote in der Coronakrise schrittweise wieder zu lockern, so der Richterbund-Geschäftsführer. "Der Einsatz einer Warn-App muss aber freiwillig bleiben und verhältnismäßig ausgestaltet sein."
Quelle: dts Nachrichtenagentur