Medien: Jüngst beschlagnahmte Werke wurden in den USA ausgestellt
Archivmeldung vom 09.11.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMehrere von der Staatsanwaltschaft Augsburg in München beschlagnahmte Werke sind vermutlich schon 1956 in New York und San Francisco ausgestellt worden. 23 Werke sollen zu einer Ausstellung über deutsche Kunst des 20. Jahrhunderts beigesteuert worden sein. Sie wurde von Deutschland finanziert und stand unter der Schirmherrschaft des deutschen Botschafters.
Zu den Leihgaben gehörten Werke von Ernst Ludwig Kirchner, Franz Marc, Emil Nolde, Wassily Kandinsky und Paul Klee, die unter den beschlagnahmten Kunstwerken sein dürften. Dass einige Arbeiten aus jüdischem Besitz geraubt oder in deutschen Museen beschlagnahmt worden sein könnten, störte 1956 in der Bundesregierung und auch in den USA offenbar niemanden.
Die US-Ausstellung "A Mid-Century Review" stellte somit einen zweiten Unbedenklichkeitsbescheid für die Sammlung dar, nachdem ihm die Amerikaner 1950 den größten Teil der zunächst beschlagnahmten Bilder zurückgegeben hatten. Unter den Leihgaben für die Ausstellung war die Gouache mit dem Titel "Löwenbändiger" von Max Beckmann, die 2011 versteigert wurde; sie gehörte einst dem jüdischen Kunsthändler und Sammler Alfred Flechtheim. Da Flechtheim 1933 aus Deutschland fliehen musste, war das Bild ein Restitutionsfall.
Expertin: Münchner-Kunstfund in Stiftung sichern
Die Direktorin der Kunsthalle in Mannheim, Ulrike Lorenz, fordert, die Werke des Münchner-Kunstfundes durch die Einrichtung einer Stiftung zu sichern. Das sagte Lorenz dem "Deutschlandfunk". Es sei ein guter Weg, dieses riesige Konvolut, das natürlich "kostbar ohne Ende" sei, dauerhaft in der Öffentlichkeit zu halten und auch für die Öffentlichkeit zu erhalten. Voraussetzung dafür sei die Zusammenarbeit mit anderen Museen, so die Direktorin. "Ich bin schon am Telefon mit einigen Kollegen gewesen und es wird da auf jeden Fall ein Commitment geben und eine abgestimmte Aktion." Bis zu einer möglichen Umsetzung könne es aber Jahre dauern. "Das muss von Juristen geprüft werden, wir müssen uns abstimmen und Gott sei Dank handelt es sich ja bei Kunst nicht um verderbliche Ware."
Quelle: dts Nachrichtenagentur