Arbeitsrechtler sieht rechtliche Probleme beim Kita-Streik
Archivmeldung vom 23.06.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVom Streik der Erzieherinnen betroffene Städte wie Köln hätten nach Auffassung eines auf Tarifkonflikte spezialisierten Arbeitsrechtlers "auf jeden Fall" die Chance, die Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaft Verdi gerichtlich verbieten zu lassen.
Der Kölner Privatdozent Stefan Greiner verwies gegenüber der Kölnischen Rundschau auf die von der Stadt Kiel am Anfang des Konflikts erwirkte Einstweilige Verfügung. Einer der vom Arbeitsgericht Kiel herausgearbeiteten Aspekte gelte "nach wie vor", sagte Greiner: "Umgehung der Friedenspflicht". Die Gewerkschaft Verdi erhebe zwei Forderungen: mehr Entgelt und verbesserten Gesundheitsschutz. Der Entgelttarifvertrag gelte aber noch bis Ende des Jahres, also verstößt ein Streik hier gegen die Friedenspflicht. Greiner: "Verdi behauptet zwar, der Streik beziehe sich nur auf den Gesundheitsschutz, aber das sieht sehr nach einer Umgehungsargumentation aus." Dass die Städte mit der Ausnahme Kiel vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurückschrecken, "wundert" Greiner: "Das mag mit dem Wahlkampf zu tun haben, aber die Städte mögen sich auch auf grundsätzliche Positionen zurückziehen - etwa: Schutz des Streikrechts. Diese Argumentation wäre juristisch nachvollziehbar, aber es bleibt ein Dilemma: Die Leidtragenden sind ja die Eltern und nicht die Kommune, die die juristischen Mittel gegen den Streik in der Hand hätte."
Quelle: Kölnische Rundschau