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Haftbefehl gegen mutmaßlichen Helfer der "Zwickauer Zelle"

Archivmeldung vom 15.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof hat Haftbefehl gegen den am Sonntag festgenommenen mutmaßlichen Helfer der sogenannten "Zwickauer Zelle" erlassen. Wie die Behörde mitteilte, wird dem 37-jährigen Holger G. die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Laut bisherigen Erkenntnissen bildeten die am 4. November verstorbenen Uwe B. und Uwe M. gemeinsam mit Beate Z. seit dem Jahr 1998 eine rechtsextremistische Gruppierung, die sich zuletzt als "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" bezeichnete. Zweck der Vereinigung soll es gewesen sein, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten und Sprengstoffanschläge zu begehen. Zudem sollen ihre Mitglieder Geldinstitute überfallen haben, um ihren Finanzbedarf zu decken.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ist der "NSU" für die sogenannten "Döner-Morde" der Jahre 2000 bis 2006 verantwortlich, bei denen in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel insgesamt neun Menschen getötet wurden, davon acht türkischer und einer griechischer Herkunft. Darüber hinaus sollen Mitglieder des "NSU" den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verübt haben. Außerdem gebe es Hinweise, dass auch der Sprengsatzanschlag vom 9. Juni 2004 in Köln dem "NSU" zuzurechnen ist.

Der Beschuldigte Holger G. ist dringend verdächtig, die terroristische Vereinigung seit dem Jahr 2007 unterstützt zu haben. Holger G. stand seit Ende der 1990er Jahre mit den übrigen Mitgliedern des "NSU" in Kontakt. Er soll deren fremdenfeindliche Einstellung geteilt haben und in dieselben rechtsextremistischen Kreise wie sie eingebunden gewesen sein. Er soll den drei übrigen "NSU"-Mitgliedern seinen Führerschein und seinen Reisepass überlassen und ihnen dadurch ermöglicht haben, weiterhin verborgen zu agieren und rechtsextremistische Gewalttaten zu verüben. So wurden mit seinen Ausweispapieren Wohnmobile für die Gruppierung angemietet, darunter auch das Fahrzeug, das bei dem Mordanschlag auf die Heilbronner Polizisten benutzt worden sein soll.

Ströbele fordert Überprüfung der Arbeit des Verfassungsschutzes

Nach den Neonazi-Morden hat der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Hans-Christian Ströbele, eine Überprüfung der Arbeit des Verfassungsschutzes gefordert. "Die Arbeit und das Agieren des Verfassungsschutzes im rechtsextremen, rassistischen Bereich muss grundsätzlich auf den Prüfstand", sagte Ströbele der "Rheinischen Post". "Bereits im NPD-Verbotsverfahren wurde deutlich, dass sich nicht mehr unterscheiden lässt, ob ein V-Mann aus dem rechtsextremen Milieu nun gerade als V-Mann arbeitet oder als Rassist und NPD-Anhänger tätig ist."

Hintergrund der Forderung sind die über Jahre hinweg verübten Terroranschläge der rechtsextremen Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Gegen mehrere Mitglieder der Gruppe wird derzeit polizeilich ermittelt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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