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Streit um Abschreibung: Finanzämter entscheiden verstärkt gegen die Sonder-Afa bei Denkmälern

Archivmeldung vom 28.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Laut Einkommensteuergesetz dürfen Kosten für die Sanierung denkmalgeschützter Gebäude acht Jahre mit neun Prozent und vier weitere Jahre mit sieben Prozent abgeschrieben werden.

So könnte man kräftig Einkommensteuer sparen, viele Anbieter von Immobilien werben sogar mit einem "Grundbuch statt Sparbuch".

Ganz so einfach läuft es in der Praxis jedoch nicht. Denkmal- und Finanzbehörden streiten sich seit Jahren, welche Gebäude förderungswürdig sind und welche nicht. Immer häufiger wird gegen den Immobilieneigentümer entschieden. Auf diesen Misstand weist das Fachmagazin "Immobilienwirtschaft" in einem ausführlichen Beitrag in der aktuellen Juni-Ausgabe hin.

Quelle: Immobilienwirtschaft

 

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