DIE LINKE: Strafrechtliche Ermittlungen unvermeidbar
Archivmeldung vom 01.02.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZur Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Aneignung von Bodenreformland durch die Brandenburger Landesregieren erklären der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE und ehemalige Bundesrichter Wolfgang Neskovic sowie der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der LINKEN Stefan Sarrach:
Die Vorwürfe, die der Bundesgerichtshof gegen die Brandenburger Landesregierung erhebt, sind in ihrer Schwere und Tragweite beispiellos.
Bislang dürfte noch keine Landesregierung mit so schwerwiegenden Vorwürfen durch das höchste deutsche Zivilgericht überzogen worden sein.
Die Feststellung des sittenwidrigen Verhaltens stellt im Zivilrecht den moralisch denkbar schwersten Vorwurf dar. Damit wird der Landesregierung ein unanständiges Verhalten, ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden bescheinigt. Außerdem wird der Landesregierung vorgehalten, dass ihr Vorgehen dem eines Rechtsstaates unwürdig sei.
Schließlich wird die Landesregierung beschuldigt, dass sie eine inhaltlich falsche Erklärung abgegeben habe, obwohl sie die Voraussetzungen hierfür weder geprüft habe noch habe prüfen können. Diese unzutreffenden Angaben seien geeignet gewesen, Dritte - wie etwa den Landkreis bei seiner Genehmigungsentscheidung im Zuge des Übertragungsvorganges - zu täuschen.
Damit habe die Landesregierung in sittenwidriger Weise das Eigentum an dem Grundstück erlangt und die von Verjährungsvorschriften Begünstigten enteignet.
Allein diese Feststellungen rechtfertigen die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist aufgefordert, unverzüglich entsprechende Ermittlungen einzuleiten.
Wolfgang Neskovic: "Schleunigst muss von der Landesregierung offen gelegt werden, um wie viele Fälle es sich gehandelt hat. Den Betroffenen ist unbürokratisch und schnell dabei behilflich zu sein, ihr Eigentum zurückzuerlangen."
Stefan Sarrach: "Wenn sich die brandenburgische Staatsanwaltschaft diesen Ermittlungen annimmt, gehe ich davon aus, dass sie aus den berechtigten öffentlichen Vorwürfen anlässlich der Trennungsgeldaffäre die nötigen Schlussfolgerungen gezogen hat und vom ersten Augenblick ohne Ansehen der Person nach Recht und Gesetz ermittelt."
Quelle: Die Linke. im Bundestag