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Musikindustrie begrüßt Urteil gegen Pirate-Bay

Archivmeldung vom 17.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die deutsche Musikindustrie begrüßt das Urteil gegen die Betreiber der weltweit größten Internet-Tauschbörse The Pirate Bay in Schweden. „Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay hat eine wichtige Signalwirkung.

Es stellt klar, dass das Betreiben einer Internettauschbörse mit überwiegend illegalen Inhalten nichts mit Seeräuberromantik zu tun hat, sondern letztlich nichts anderes als eine moderne Form der Hehlerei ist, an der sich die Betreiber – zum Beispiel über Werbeeinnahmen – persönlich bereichern“, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie heute in Berlin.

The Pirate Bay ist mit bis zu 25 Millionen registrierten Nutzern das weltweit größte Internetportal auf dem Musik, Filme, Hörbücher, Games und Software meist illegal angeboten werden. Über 1,6 Millionen Filesharing-Links umfasst das Torrent-Archiv des Portals. Entgegen der Behauptung der Angeklagten, das Angebot aus rein idealistischen Gründen zu betreiben, profitieren sie von Werbe- und Anzeigenerlösen.

Obwohl die Konsumenten inzwischen auf ein breites Online-Angebot von über 10 Millionen Musiktiteln mit Preisen ab 49 Cent zurückgreifen können, bleibt die illegale Kostenlos-Konkurrenz größter Hemmschuh für die Entwicklung des digitalen Marktes. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2008 über 316 Millionen Songs illegal aus dem Netz heruntergeladen. Acht Mal mehr, als legal verkauft wurden.

„Gegen kostenlos kann man nicht konkurrieren“, sagte Michalk weiter. Weltweit fordern die Musikindustrie und andere Branchen der Kreativwirtschaft deshalb die Kooperation der Provider, um den Musikdiebstahl im Netz effizient bekämpfen zu können. Bevorzugtes Modell ist dabei der Versand von Warnhinweisen, bei dem ermittelte Rechtsverletzer vor Einleitung juristischer Schritte zunächst Warnhinweise erhalten und ohne weitere Konsequenzen ihr illegales Handeln einstellen können. In verschiedenen Ländern wie Frankreich, England, Japan oder Neuseeland werden solche Kooperationsmodelle auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis bereits getestet oder sind kurz vor der Umsetzung. In Deutschland fehlt leider die Bereitschaft seitens der Politik und der Provider, solche Ansätze zu realisieren.

Quelle: Bundesverband Musikindustrie e.V.

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