Teures Souvenir: Knöllchen aus dem Urlaub - Bußgelder aus der EU können auch in Deutschland vollstreckt werden
Archivmeldung vom 23.03.2024
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Freigeschaltet durch Mary SmithWer im Ausland falsch parkt oder zu schnell fährt muss mit einem teuren Andenken rechnen. Denn die Bußgelder sind in vielen Ländern oftmals höher als in Deutschland. Der ADAC gibt einen Überblick darüber, was wo droht und wie man sich am besten verhält, sollte tatsächlich ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landen.
Mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h landet man in Frankreich bei einem Bußgeld von 135 Euro. In Italien werden sogar 175 Euro fällig. Besonders tief in die Tasche greifen muss man in Norwegen, wo mit 620 Euro zur Kasse gebeten wird. Zum Vergleich: In Deutschland kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ab 60 Euro.
Auch falsches Parken wird im Ausland zum Teil deutlich stärker sanktioniert als in Deutschland. Während man hierzulande bei einem Parkverstoß mit 10 bis 110 Euro rechnen muss, werden in Spanien oder Rumänien bis zu 200 Euro fällig. Polen (125 Euro) und die Niederlande (120 Euro) sind ebenfalls mit verhältnismäßig hohen Bußgeldern dabei.
Fährt man bei Rot über die Ampel, wird es vor allem in Norwegen erneut besonders teuer: 850 Euro müssen hier bei einem Rotlichtverstoß aufgebracht werden. Ähnlich hoch ist es in Griechenland mit 700 Euro. Auch in Kroatien muss man mit mindestens 390 Euro tief in die Tasche greifen. Die Niederlande verlangen 300 Euro. In Spanien geht es bei 200 Euro los, in Italien bei 170 Euro und in Deutschland bei 90 Euro.
Der ADAC rät, Knöllchen aus dem Ausland nicht zu ignorieren. Wenn der Vorwurf stimmt, sollte man umgehend zahlen. In manchen Ländern werden hohe Rabatte bei Schnellzahlung gewährt. Bußgelder aus fast allen EU-Staaten können nämlich auch in Deutschland ab einer Grenze von 70 Euro nachträglich vollstreckt werden. In Österreich fällige Bußgelder sogar schon ab einer Höhe von 25 Euro. Bei Schreiben von privaten Inkassofirmen sollte man jedoch vorsichtig sein, warnt der ADAC. Solange es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße handelt, dürfen nur Behörden polizeiliche Geldbußen grenzüberschreitend eintreiben. In Deutschland müssen ausländische Behörden hierfür das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe bitten.
Quelle: ADAC (ots)