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Corona-Sonderregelungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Das gilt bis 31.03.2021

Archivmeldung vom 09.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung"
Bild: "obs/VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung"

Der Bundestag hat die Verlängerung wesentlicher coronabedingter Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 31. März 2021 beschlossen. Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) hat der Bundestag die Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende März 2021 beschlossen.

Am 18. Dezember 2020 wird sich der Bundesrat mit dem Thema befassen, das Gesetz ist jedoch als zustimmungsfrei eingestuft.

Flexiblere Nutzung der Entlastungsleistungen bleibt erhalten

Bereits im Frühjahr waren Sonderregelungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beschlossen worden, um die pandemiebedingt erschwerte Organisation der Pflege für Angehörige zu erleichtern und die finanzielle Unterstützung zu sichern. In Teilen waren diese bis zum 31. Dezember 2020 verlängert worden. Auf Anfrage teilte nun das Bundesgesundheitsministerium mit, dass die folgenden Regelungen im Zuge des GPVG bis zum 31. März 2021 weiterhin Gültigkeit behalten sollen:

  • Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz. - Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit reduzieren.
  • Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden.
  • Beim Ausfall ambulanter Pflegedienste kann der Sachleistungsbetrag von bis zu 1.995 Euro für die Vertretung durch andere Pflegepersonen, Freunde oder Nachbarn genutzt werden.
  • Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stehen weiterhin 60 Euro statt 40 Euro zur Verfügung. Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel.

Unterstützung pflegender Angehöriger ist wichtiger als je zuvor

Der Verband Pflegehilfe sieht die Verlängerung der Regelungen als obligatorischen und wichtigen Schritt, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in dieser besonders schwierigen Lage weiter zu unterstützen. Johannes Haas, Geschäftsführer des Verband Pflegehilfe, zeigt sich verständnisvoll: "Das aktuelle Infektionsgeschehen mag in vielen Menschen den Wunsch auslösen, ihre Angehörigen lieber zu Hause, statt in einem Seniorenheim zu versorgen. Diese Möglichkeit sollten sie durch ausreichende Unterstützungsmaßnahmen auch erhalten".

Hinzu kommt die steigende Überlastung des Gesundheitswesens und in den Pflegeeinrichtungen. Ohne den täglichen Einsatz von pflegenden Angehörigen wäre die Versorgung von über 70 Prozent der Pflegebedürftigen in Deutschland nicht länger gesichert. Die Unterstützung der häuslichen Pflege ist demnach aktuell noch wichtiger als je zuvor.

Ob das Gesetz zum 01. Januar 2021 bereits in Kraft treten kann, ist derweil noch unklar. Es liegt eine Empfehlung des Bundesrat-Gesundheitsausschusses vor, den Vermittlungsausschuss insbesondere zur Finanzierung anzurufen, was den Prozess verlängern würde.

Verband Pflegehilfe

Der Verband Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 552.000 Gesprächen allein in diesem Jahr betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands.

Der TÜV Saarland zeichnete den kostenlosen Service Anfang 2020 als "Sehr gut" aus. Die Beraterinnen und Berater sind an sieben Tagen in der Woche von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 06131 / 26 52 032 zu erreichen. Weitere Informationen bietet die Verbands-Website: www.pflegehilfe.org.

Quelle: VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ots)

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