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Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk: Tarifpartner einigen sich

Archivmeldung vom 22.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Einigung (Symbolbild)
Einigung (Symbolbild)

Bild: Konstantin Gastmann / pixelio.de

Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen ab 2024 an. Zuletzt waren die Mindestlöhne 2022 erhöht worden. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation waren sich die Tarifparteien einig, auch den im Dachdeckerhandwerk geltenden Mindestlohn anzupassen. Verhandelt wurde der Branchenmindestlohn vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) mit seinem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Das Ergebnis wurde nun fristgerecht von beiden Parteien angenommen. Die Allgemeinverbindlichkeit für den TV Mindestlohn wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt.

Höhe des neuen Dachdecker-Mindestlohns

Die Mindestlöhne betragen

a) für ungelernte Arbeitnehmer - Mindestlohn 1

ab dem 1. Januar 2024 13,90 Euro

ab dem 1. Januar 2025 14,35 Euro

Als ungelernt werden diejenigen bezeichnet, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Dazu gehören das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen sowie das Reinigen von Baustellen.

b) für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen und Gesellinnen) - Mindestlohn 2

ab dem 1. Januar 2024 15,60 Euro

ab dem 1. Januar 2025 16,00 Euro

Darunter fallen all diejenigen, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Das bedeutet konkret: Sie können den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk vorweisen oder einen Berufsabschluss, der diesem gleichgestellt ist.

Kommentar ZVDH-Präsident Bollwerk

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk zeigt sich insgesamt mit den Verhandlungen zufrieden. "Auch wenn wir zum Teil kontrovers diskutiert haben, waren wir uns doch einig, für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Grundlage für ein auskömmliches Einkommen zu schaffen. Denn ohne die geballte Kraft des gesamten Dachdeckerhandwerks kann die Energiewende nicht gebaut werden. Und dass im Dachdeckerhandwerk wie überall ein Fachkräftemangel herrscht, ist auch kein Geheimwissen, daher sind gute Konditionen unabdingbar. Dennoch sollte im Blick behalten werden, dass wir von kleinen Handwerksbetrieben sprechen - im Schnitt mit 5,5 Mitarbeitenden - , die auch unter hohen Material- und Energiekosten leiden. Trotzdem bin ich froh, dass wir nun gemeinsam mit unserem Tarifpartner eine Lösung gefunden haben."

Kommentar Carsten Burckhardt, Vorstandsmitglied der IG BAU

"Die Tarif- und Sozialpartner des Dachdeckerhandwerks übernehmen Verantwortung und gehen vorbildlich für fairen Wettbewerb und Sicherung der Einkommen einen gemeinsamen Schritt", sagt Carsten Burckhardt, zuständiges Vorstandsmitglied der IG BAU für die Bauwirtschaft. "Die ab 1. Januar 2024 geltenden zwei Lohnuntergrenzen für Hilfs- und Facharbeiten schützen die Be-schäftigten vor Lohndumping und sichern ihnen ein Mindesteinkommen. Zudem schützt dies die Betriebe, die ihren Fach- und Arbeitskräften den angemessenen Tariflohn zahlen, vor Billigkon-kurrenz. Das ist auch heute, in Zeiten des hohen Fachkräftebedarfs, leider noch notwendig, da noch nicht alle Betriebe erkannt haben, dass eine Lösung des Problems nur mit guten tariflichen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen zu erreichen ist."

Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH (ots)

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