DStGB zum Tag der deutschen Einheit: Noch über 20.000 Grundstücke im "Volkseigentum"
Archivmeldung vom 01.10.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAuch 21 Jahre nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages zur Deutschen Einheit ist diese noch nicht in allen Lebensbereichen vollzogen. Auf einen besonderen absurden Anachronismus weist der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin zum kommenden Tag der Deutschen Einheit hin. "Über 20 000 Grundstücke in den neuen Bundesländern und in Berlin sind in den Grundbüchern immer noch als "Eigentum des Volkes" verzeichnet. Damit werden die DDR-Eigentumsverhältnisse zum Schaden der Kommunen in den neuen Ländern fortgeschrieben." Die Städte und Gemeinden in den neuen Ländern benötigten 21 Jahren nach der Wende endlich geklärte Eigentumsverhältnisse um ihre wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten weiter entfalten zu können.
Häufig, so Dr. Landsberg, handele es sich dabei zudem um Problemgrundstücke, für deren Absicherung und Unterhaltung die Städte und Gemeinden hohe Summen ausgeben müssten, obwohl nach der Systematik des Einigungsvertrages hierfür der Bund die Verantwortung habe. "Der Bund hätte längst die Zuordnung dieser Grundstücke beantragen können, unterlässt es aber, um nicht die Kosten der Verkehrssicherung selbst übernehmen zu müssen" stellte er klar.
Dr. Landsberg kritisierte, dass eine Bereinigung dieser ungeklärten Grundstücksverhältnisse selbst in einem kürzlich zwischen Bund und Ländern abgestimmten Staatsvertrag über die abschließende Verteilung des DDR-Restvermögens, das sogenannte "Finanzvermögen", nicht geregelt werde. "Was nutzt ein abschließender Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern, der die Problemkonstellationen vor Ort vollkommen ausblendet? kritisierte er. Wenn der Bund die Grundstücke nicht freiwillig übernehme, müsse ihm seine Verantwortung per Gesetz übertragen werden.
Landsberg appellierte deshalb an den Bund und die betroffenen Länder, jetzt reinen Tisch zu machen und durch eine abschließende gesetzliche Regelung die Grundstückssituation zu bereinigen.
Quelle: Deutscher Städte- u. Gemeindebund (ots)