28,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im April 2024 als im April 2023
Archivmeldung vom 08.05.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDie Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 um 28,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im März 2024 hatte sie um 12,3 % gegenüber März 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Über einen längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der Regelinsolvenzen zwischen Mai 2023 und April 2024 jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des Zeitraums Mai 2019 bis April 2020.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 gegenüber Februar 2023 um fast ein Drittel gestiegen
Im Februar 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 785 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 31,1 % mehr als im Februar 2023 und 16,7 % mehr als im Februar 2020 (1 529 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsmonat im Zeitraum vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 4,1 Milliarden Euro. Im Februar 2023 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2024 in Deutschland insgesamt 5,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,0 Fällen. Danach folgten das Verarbeitende Gewerbe sowie das Baugewerbe mit jeweils 8,0 Fällen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,4 Fällen je 10 000 Unternehmen.
12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Vorjahresmonat
Im Februar 2024 gab es 5 795 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 12,3 % gegenüber Februar 2023.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für April 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden Rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)