Strafe wegen Führerscheinkopie verunsichert Autofahrer
Archivmeldung vom 24.01.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWerden demnächst Tausende Autofahrer bestraft, weil sie ihren Führerschein oder ihren Fahrzeugschein nur in Kopie bei sich führen? Diese Angst schüren Medienberichte über einen Fall aus Krefeld.
Eine Frau musste 400 Euro Geldstrafe zahlen, weil sie Beamten bei einer Kontrolle ihre Papiere nur in Kopie vorlegte. Zwar hatte sie die Beamten selber sofort darauf hingewiesen, dass es sich um eine Kopie handelt, doch die schrieben eine Anzeige wegen Urkundenfälschung. Die Straftat Urkundenfälschung sah später auch der Amtsrichter als erfüllt an, der über den Einspruch der Frau gegen den Strafbefehl zu entscheiden hatte. „Eine glatte Fehleinschätzung“, beruhigt Strafverteidiger Christian Demuth aus Düsseldorf alle besorgten Autofahrer, „eine Fotokopie gilt nicht als Urkunde, wenn sie für andere als Reproduktion des Originals zu erkennen ist.“
Selbst das Vorzeigen einer sehr gut gemachten Führerscheinkopie kann nur dann zur Strafbarkeit führen, wenn man damit über eine rechtliche Tatsache täuschen will, etwa dass man fahrberechtigt ist, obwohl man gerade ein Fahrverbot absitzt. Obwohl die Frau aus Krefeld sich also gar nicht strafbar verhalten hatte, zog sie in der Hauptverhandlung ihren Einspruch wieder zurück und akzeptierte damit die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe.
„Das ist eine der typische Situationen, in denen der Laie vor Gericht überfordert ist, weil er die Tragweite der richterlichen oder staatsanwaltlichen Äußerungen nicht richtig einschätzen kann und sich daher möglicherweise falsch entscheidet“, betont Demuth. Im Krefelder Fall hatte sich die Frau gegen den ungerechten Strafbefehl zunächst gewehrt. Sie legte Einspruch ein. Den Berichten zufolge verzichtete sie vor Gericht jedoch aus Kostengründen auf eine anwaltliche Verteidigung. Obwohl sich an der Tatsache, dass die Anschuldigung falsch war, nichts verändert hatte, nahm sie ihren Einspruch im Gerichtstermin aber wieder zurück und akzeptierte den Strafbefehl über 400 Euro.
„Dies scheint mir eine der typischen Situationen gewesen zu sein, in denen man als Laie im Strafverfahren überrumpelt ist, weil man die Tragweite von richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Äußerungen nicht richtig einschätzt“, so Demuth. Für alle Vorsichtigen hat der Düsseldorfer Anwalt noch einen Tipp parat: „Eine Führerscheinkopie sollte immer so schlecht sein, dass sie sofort als solche erkannt wird. Weil das Nichtmitführen von Führerschein oder Fahrzeugschein schlimmstenfalls ein Verwarngeld von 10 Euro nach sich zieht, kann es besser sein, die Papiere lieber ganz zu Hause zu lassen. Kommt man in eine Kontrolle, kann man die Dokumente immer noch nachreichen. Das ist jedenfalls billiger als ein Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und weniger nervenaufreibend als ein Prozess.“
Quelle: Rechtsanwalt Christian Demuth