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Ex-Verfassungsrichter Bertrams hält Kirchenasyl in Härtefällen für legitim

Archivmeldung vom 15.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Asylzeichen am Liebfrauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.
Asylzeichen am Liebfrauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Köln. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hält das Kirchenasyl für Einwanderer in Härtefällen für berechtigt. Eine Duldungs-Vereinbarung von 2015 zwischen den Kirchen und der Bundesregierung "hat sich bewährt", schreibt der Jurist im "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Regelung sollte Anfang 2018 überprüft werden.

Nach Bertrams' Ansicht sind die Kirchen im Rahmen der grundgesetzlichen Glaubens- und Gewissensfreiheit in Verbindung mit ihrem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht dazu befugt, Kirchenasyl zu gewähren und sie damit vor einer drohenden Abschiebung zu schützen. "Ein Widerstandsrecht gegen den Staat leiten die Kirchen daraus nicht ab", betont Bertrams. "Sie erkennen vielmehr an, dass die zuständige Ausländerbehörde gegebenenfalls eine Abschiebung durchsetzen kann." Das Institut des Kirchenasyls sei zwar ein Rechtsverstoß sei, solle aber "eine neue Gesprächssituation zwischen dem Staat und den in Obhut genommenen Flüchtlingen herbeiführen, begleitet von der Kirche". Diese hätten bei Rahmen einer erneuten juristischen Überprüfung in der großen Mehrzahl der Fälle neue, bislang nicht berücksichtigte Gefährdungsaspekte vortragen können.

Im Streit über das Kirchenasyl vereinbarten evangelische und katholische Kirche 2015 mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), dass der Staat in Härtefällen nicht eingreift und es akzeptiert, die Abschiebung während der Dauer des Kirchenasyls noch einmal juristisch überprüfen zu lassen. Im Gegenzug sind die Kirchengemeinden als Asylgeber vor Ort verpflichtet, jeden Einzelfall sowohl den staatlichen Behörden als auch den zuständigen kirchlichen Stellen zu melden und das Kirchenasyl bei einem negativen Ergebnis der erneuten Überprüfung dann auch zu beenden. Die Gemeinden sollen Flüchtlingen also nicht heimlich Unterschlupf gewähren.

Nach Kirchenangaben gewähren evangelische und katholische Pfarrgemeinden in etwa 350 Fällen Kirchenasyl (Stand: November 2017). In der Mehrzahl geht es dabei um " Dublin-Fälle", also um Flüchtlinge, die in das Land ihrer ersten Einreise in die EU zurückgeschickt werden sollen, insbesondere nach Griechenland, Italien, Bulgarien oder Ungarn.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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