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Nach Wildwechsel-Schildern Fahrbahnränder im Auge behalten

Archivmeldung vom 21.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor allem in den frühen Morgenstunden und der Abenddämmerung wird die Herbstzeit schnell zur Unfallzeit auf den Straßen: Schlechte Sichtverhältnisse, Nässe und Wildwechsel gefährden den Verkehr.

Allein im vergangenen Jahr ereigneten sich über 2.600 Wildunfälle auf deutschen Straßen, bei denen Personen verletzt wurden. Wer bei eingeschränkter Sicht und in bewaldeten Gebieten den Fuß vom Gas nimmt und dem Sicherheitsabstand vergrößert, verringert das Risiko eines Unfalls mit Tieren. "Besonders nach Wildwechsel-Schildern gilt, langsam fahren und auf die Fahrbahnränder achten", so Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. "Befinden sich Tiere bereits auf der Fahrbahn, heißt es: Umsichtig bremsen, abblenden und hupen. Außerdem sollten Autofahrer stets mit mehreren Tieren aus einem Rudel rechnen."

Ein Zusammenstoß mit den Tieren kann fatale Folgen haben: Schon bei 50 km/h entwickelt ein 20 Kilogramm leichtes Reh ein Aufprallgewicht von knapp einer halbe Tonne. Das entspricht dem Gewicht eines Pferds. Trotzdem: Besteht das Risiko, den Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben zu landen oder gegen einen Baum zu prallen - auf keinen Fall versuchen, dem Wild auszuweichen.

Autofahrer müssen einen Wildunfall nach dem Sichern der Gefahrenstelle sofort der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle melden. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde leisten die Versicherungen Schadensersatz. Auch ein Foto der Unfallstelle hilft, Ansprüche auf Schadensersatz zu untermauern. Wurde bei einer Kollision Raubwild getötet, gilt besondere Vorsicht. Wer Tiere wie Marder oder Füchse anfasst, sollte unbedingt Schutzhandschuhe tragen. Nur so lässt sich garantieren, dass sich Tollwut oder Fuchsbandwurm nicht übertragen.

Quelle: TÜV Rheinland

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