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Digitalisierung von Büchern: „Verwaisten Werken“ eine Zukunft sichern

Archivmeldung vom 02.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bildquelle: aboutpixel.de / Bücher © Halina Zaremba
Bildquelle: aboutpixel.de / Bücher © Halina Zaremba

Die SPD nimmt sich der "verwaisten Werke" an. Die Digitalisierung von Büchern, deren Rechteinhaber unbekannt sind, soll rechtssicher möglich werden. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht und der zuständige Berichterstatter Burkhard Lischka: Bücher, bei denen der Rechteinhaber unbekannt oder nicht auffindbar ist ("verwaiste Werke"), drohen im digitalen Zeitalter aus dem Gedächtnis zu verschwinden. Denn ohne die Zustimmung des Urhebers können Werke nach geltendem Urheberrecht weder digitalisiert noch öffentlich zugänglich gemacht werden.

Das ist kein Randproblem: Schätzungen über die Zahl der "verwaisten Werke" gehen von bis zu 40 Prozent aller urheberrechtlich geschützten Titel aus, im Bereich der Fotografie sogar auf bis zu 90 Prozent.

Die SPD will mit einer Initiative zur Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes Rechtssicherheit schaffen - gerade noch rechtzeitig zum Start der "Deutschen Digitalen Bibliothek" 2011. Die Verwertungsgesellschaften werden in die Lage versetzt, die Rechte treuhänderisch wahrzunehmen, wenn auch nach sorgfältiger Recherche kein Rechteinhaber ermittelt werden konnte. Sie können dann Lizenzen für die Digitalisierung erteilen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die SPD-Bundestagsfraktion morgen in den Bundestag einbringt.

Ab 2011 sollen in der "Deutschen Digitalen Bibliothek" mehr als 30.000 Kultur- und Wissenseinrichtungen miteinander verbunden werden. Eine Verknüpfung mit dem europäischen Digitalisierungsprojekt "Europeana" ist geplant. Bürgern wird damit ein breiter Zugriff auf Bücher, aber auch auf Noten und Filme ermöglicht. Hier dürfen die "Waisen", die einen wichtigen Teil unseres kulturellen Erbes darstellen, nicht fehlen. Auch sie müssen für interessierte Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sein.

Der Gesetzentwurf greift einen Vorschlag von Rechteinhabern, Verwertungsgesellschaften und Bibliotheken auf und stellt die Digitalisierung dieser Werke auf eine gesicherte rechtliche Grundlage.

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion

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