2017: 3 % weniger Verurteilte als im Vorjahr
Archivmeldung vom 28.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttIm Jahr 2017 wurden rund 716 000 Personen rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 21 800 Personen beziehungsweise 3,0 % weniger als im Vorjahr. Bei rund 159 200 weiteren Personen endete das Strafverfahren mit einer anderen gerichtlichen Entscheidung, darunter rund 133 700 Verfahrenseinstellungen. Seit Beginn der flächendeckenden Einführung der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik in Deutschland im Jahr 2007 ist die Zahl der gerichtlich beendeten Strafverfahren (-21 %) und damit auch der rechtskräftigen Verurteilungen (-20 %) zurückgegangen.
Seit 2007 war immer die Verhängung einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht die häufigste rechtskräftige Verurteilung. Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 552 000 Personen (77,1 %) zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht oder Strafarrest wurde bei rund 104 400 Personen (14,6 %) entschieden.
Bei weiteren rund 59 700 Personen (8,3 %) wandten die Gerichte das Jugendstrafrecht an, das bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren obligatorisch ist. Bei Straftaten Heranwachsender, die zum Zeitpunkt der Tat bereits 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt waren, prüft das Strafgericht, ob Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewandt wird. Das Jugendstrafrecht stellt die Erziehung der Jugendlichen sowie die Verhinderung weiterer Straftaten in den Vordergrund und bietet dafür ein spezielles, gegenüber dem allgemeinen Strafrecht stärker abgestuftes Sanktionensystem, das von Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe reicht. Im Jahr 2017 erhielten rund 9 700 Personen eine Jugendstrafe als schwerste Sanktionsform innerhalb des Jugendstrafrechts. Bei 42 500 Personen wurden Zuchtmittel verhängt, bei den übrigen 7 500 Personen Erziehungsmaßregeln nach dem Jugendgerichtsgesetz. Zuchtmittel können von Verwarnungen über die Erteilung von Auflagen bis zur Verhängung von Jugendarrest reichen. Mit Erziehungsmaßregeln werden Weisungen zur Lebensführung erteilt, beispielsweise an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Sie können auch die Anordnung beinhalten, Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Gerichtliche Verurteilungen sanktionieren unterschiedliche Gesetzesverstöße. So lagen im Jahr 2017 bei rund einem Fünftel aller Verurteilungen Straftaten im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch oder dem Straßenverkehrsgesetz zugrunde (rund 159 000). Weitere rund 451 700 Personen wurden wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch ohne Delikte im Straßenverkehr rechtskräftig verurteilt. Darunter entfielen mengenmäßig die meisten auf die Deliktgruppe Betrug und Untreue (rund 144 800) sowie Diebstahl- und Unterschlagung (rund 123 200). Neben dem Strafgesetzbuch und dem Straßenverkehrsgesetz existieren in Deutschland noch weitere Gesetze, die Strafvorschriften enthalten. Im Jahr 2017 wurden insgesamt rund 105 400 Personen wegen der Verletzung dieser anderen Gesetze verurteilt (2,4 % mehr als im Vorjahr), darunter am häufigsten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (rund 60 100).
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)