Vogelsberger Müllrebellen informieren über Widerspruchsrecht
Archivmeldung vom 07.01.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Vogelsberger Müllrebellen starten mit einer Informationskampagne ins neue Jahr. „Auf einer Reihe von Veranstaltungen wollen wir den Menschen u.a. vermitteln, was Sie tun können, wenn der Gebührenbescheid kommt“, erläuterte Dietmar Schnell die Pläne. Wenn die Satzung aufgrund der Normenkontrollklage für nichtig erklärt werde, habe nur der einen Rechtsanspruch auf die Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Gebühren, der Widerspruch gegen den Bescheid einlege. Das sei nicht schwierig, aber man müsse dennoch einige Dinge beachten.
Erst jetzt werde vielen Vogelsbergern bewusst, wie gravierend die Änderungen in Bezug auf Tonnengröße, Gebührenhöhe und Bürokratismus seien. „Bei uns Müllrebellen stehen die Telefone auch nicht mehr still, aber anders als der ZAV stellen wir es nicht einfach ab, sondern versuchen den Menschen zu helfen“, so Dietmar Schnell abschließend.
Die geplanten Termine sind:
Alsfeld, Dienstag, 12.1.10, 19 Uhr, Hotel Klingelhöffer, Hersfelder Straße
Lauterbach, Mittwoch, 13.1.10, 19.30 Uhr, Lauterbacher Hof, Vogelsbergstraße 87
Nieder-Moos, Montag, 18.1.10, 19.30 Uhr, Gaststätte Seeblick, Am Camping 2
Schlitz, Dienstag, 19.1.10, 19.30 Uhr, Zur Ottoburg ("Bei Manße Diet"), Ringmauer 24
Hochwaldhausen, Mittwoch, 20.1.10, 19.30 Uhr, Haus des Gastes
Homberg/Ohm, Donnerstag, 21.1.10, 19.30 Uhr, Frankfurter Hof, Frankfurter Str. 97
Quelle: Dietmar Schnell