Fall Lübcke: Hessens Verfassungsschutz hielt Stephan E. für gefährlich
Archivmeldung vom 26.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer hessische Verfassungsschutz hat Stephan E., den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, im Jahr 2010 als brandgefährlich eingeschätzt. Das geht aus einem bisher als geheim eingestuften Protokoll hervor, über das die "Frankfurter Rundschau" berichtet.
Die Einschätzung gehe aus der Vernehmung einer Verfassungsschutz-Mitarbeiterin in einer geschlossenen Sitzung des hessischen NSU-Untersuchungsausschusses aus dem Jahr 2015 hervor. Das Protokoll war bisher geheim, ist aber im September vom hessischen Landtag herabgestuft worden. Die Sachbearbeiterin des Nachrichtendienstes sei nach ihrer Darstellung kurz nach ihrem Einstieg beim Verfassungsschutz gebeten worden, einen Vermerk über die rechtsextreme Szene in Nordhessen zu schreiben.
Der damalige hessische Verfassungsschutzchef Alexander Eisvogel habe ausweislich des Protokolls handschriftlich mit rotem Stift am Rande des Vermerks notiert, dass Stephan E. ein brandgefährlicher Mann sei, berichtet die "Frankfurter Rundschau". Zwar sei in dem Protokoll Eisvogels Name geschwärzt. Die Anmerkungen mit dem Rotstift hätten aber von der damaligen Amtsleitung gestammt, teilte das Landesamt der Zeitung auf Anfrage mit. Sie bestand seinerzeit nur aus Eisvogel. Die Verfassungsschützerin habe in der Vernehmung berichtet, sie habe Stephan E. zwar nicht als Rechtsterroristen eingeschätzt, aber man hätte ein besonderes Augenmerk auf ihn haben sollen, weil er gewaltbereit sei, berichtet die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf das Protokoll.
Quelle: dts Nachrichtenagentur