Beantragte Regelinsolvenzen im November 2024: +12,6 % zum Vorjahresmonat
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2024 um 12,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 %) liegen die Zuwachsraten im Vorjahresvergleich damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
22,2 % mehr Unternehmensinsolvenzen vom 1. bis 3. Quartal 2024 als im Vorjahreszeitraum
Vom 1. bis 3. Quartal 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 16 222 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 22,2 % mehr als im 1. bis 3. Quartal 2023. Mehr beantragte Unternehmensinsolvenzen als 2024 hatte es in den ersten drei Quartalen eines Jahres zuletzt 2016 gegeben (16 480 vom 1. bis 3. Quartal 2016). Die Forderungen der Gläubiger aus den gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 45,6 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatten die Forderungen bei rund 21,1 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es in den ersten drei Quartalen 2024 in Deutschland insgesamt 47 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 91 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 72 Insolvenzen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 70 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 64 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.
6,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen vom 1. bis 3. Quartal 2024 als im Vorjahreszeitraum
Vom 1. bis 3. Quartal 2024 gab es 53 409 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für November 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)