Guttenberg betätigte sich während seiner Doktorarbeit als Sponsor für die Uni Bayreuth
Archivmeldung vom 24.02.2011
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Freigeschaltet durch Fabian PittichWährend der Arbeit an seiner Promotion hat sich Karl-Theodor zu Guttenberg an der Universität Bayreuth auch als Sponsor betätigt. Zwischen 1999 und 2006 seien für einen neuen Lehrstuhl an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät insgesamt 747 764,36 Euro überwiesen worden, bestätigte die Rhön Klinikum AG dem Berliner "Tagesspiegel" am 24. Februar. Guttenberg saß von 1996 bis 2002 im Aufsichtsrat der Rhön Klinikum AG, seine Familie hielt dort ein Aktienpaket.
Der CSU-Politiker studierte von 1992 bis 1999 in Bayreuth Rechtswissenschaften und promovierte dort im Jahr 2007 mit der Bestnote summa cum laude. Die Rhön Klinikum AG, an der die familieneigene Beteiligungsgesellschaft derer zu Guttenberg über ihren Aktienbesitz beteiligt war, gehörte zu den Stiftern des Lehrstuhls für Medizinmanagement, der bei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät angesiedelt ist. Man habe an der Einrichtung des Studienganges "Diplom-Gesundheitsökonomie" Interesse gehabt, "weil der Arbeitsmarkt zu wenig qualifizierte Nachwuchskräfte für eine Aufgabe im Krankenhausmanagement anbot", sagte ein Sprecher der AG. Mit den für Guttenberg zuständigen Fakultätsprofessoren habe man nichts zu tun gehabt.,
Guttenberg ließ sich Verwendung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nicht genehmigen
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat sich die Verwendung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages für seine Doktorarbeit nicht genehmigen lassen. Das erfuhr der "Tagesspiegel" am 24. Februar aus der Bundestagsverwaltung. Auch dort geht man inzwischen davon aus, dass in die Doktorarbeit neben den vier bekannten vier Expertisen zwei weitere Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes zumindest teilweise von Guttenberg verwendet wurden, berichtet die in Berlin erscheinende Zeitung weiter. Die öffentliche Verwendung der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes müssen sich Abgeordnete genehmigen lassen. Guttenberg hatte am Mittwoch im Parlament erklärt, ob eine Genehmigung zur Weiterveröffentlichung eingeholt worden sei, lasse sich heute nicht mehr nachvollziehen.
Quelle: Der Tagesspiegel