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Unfall wegen Unterzucker: Bei Wiederholung droht Anklage wegen Vorsatz

Archivmeldung vom 27.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gut eingestellte Diabetiker können problemlos als Autofahrer am Verkehr teilnehmen. Aber jeder Zuckerkranke sollte realistisch für sich einschätzen, ob ihn am Steuer ein Unterzucker ereilen kann, der ihn absolut verkehrsuntüchtig machen würde.

Wegen dieses Risikos gelten für Diabetiker, die den Führerschein machen wollen, bestimmte Auflagen. Diese können regional unterschiedlich sein und sollten beim zuständigen Landratsamt nachgefragt werden, rät das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Wer LKW, Bus oder Taxi fahren möchte, muss immer ein ärztliches Gutachten vorlegen und würde sich strafbar machen, wenn er einen Diabetes verschweigt. Verursacht ein Diabetiker wegen einer Unterzuckerung einen Unfall, muss er damit rechnen, dass seine Kasko-Versicherung die Leistung verweigert. Schäden Dritter übernimmt zwar die Haftpflichtversicherung, doch sie kann den Diabetiker mit bis zu 5000 Euro an den Kosten beteiligen. Spätestens nach dem zweiten Unfall im Unterzucker kann sogar ein Verfahren wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz drohen.

Quelle: "Diabetiker Ratgeber"

 

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