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Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Reker-Attentäter

Archivmeldung vom 02.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Tatort am Nachmittag nach dem Attentat an Henriette Reker
Tatort am Nachmittag nach dem Attentat an Henriette Reker

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den Attentäter erhoben, der im Oktober einen Anschlag auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker verübt hatte. Dem 44-jährigen Frank S. werde versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass die Tat am 17. Oktober 2015 auf einem Wochenmarkt in Köln-Braunsfeld "heimtückisch" und aus "niedrigen Beweggründen" verübt wurde.

Laut Anklage wollte der Angeschuldigte Henriette Reker ausschließlich deshalb töten, weil sie als Beigeordnete für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln mitverantwortlich war für eine - aus seiner Sicht - verfehlte Politik in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten. Mit der Tötung von Reker wollte der Angeschuldigte ein "Zeichen setzen" und ihre Wahl zur Oberbürgermeisterin verhindern. Vor diesem Hintergrund handele es sich um eine "staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung".

Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung des Angeschuldigten in eine terroristische Vereinigung ergeben, so der Generalbundesanwalt weiter. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen gegen den Beschuldigten geführt.

Bereits am 19. Oktober 2015 hatte dann die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen des spezifischen staatsgefährdenden Charakters der Tat und der besonderen Bedeutung des Falles übernommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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