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Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei fasst türkischen und albanischen Schleuser

Archivmeldung vom 25.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kemptener Bundespolizei vereitelt zwei Schleusungen auf der BAB 7 Bild: Polizei
Kemptener Bundespolizei vereitelt zwei Schleusungen auf der BAB 7 Bild: Polizei

Am Donnerstag (24. September) hat die Bundespolizei auf der BAB 7 zwei mutmaßliche Schleusungen vereitelt. Einer der Migranten musste in Haft, die anderen zurück nach Österreich. Kemptener Bundespolizisten stoppten am frühen Nachmittag die Fahrgemeinschaft dreier türkischer Staatsbürger auf der BAB 7.

Der 29-jährige Fahrer sowie der 28-jährige Beifahrer des in Frankreich zugelassenen Autos legten zur Kontrolle französische Aufenthaltstitel vor. Diese waren jedoch für die Einreise nach Deutschland nicht ausreichend. Die Polizisten zeigten die beiden Männer wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der Fahrer, der auch noch eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern erhielt, musste nach Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kempten zudem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro zahlen. Die Bundespolizisten führten den dritten Fahrzeuginsassen, einen ausweislosen 43-Jährigen, am Freitagnachmittag dem Haftrichter vor und lieferten ihn anschließend in die Abschiebehaftanstalt Eichstätt ein.

Bereits in den frühen Morgenstunden kontrollierte die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen drei albanische Insassen eines in Deutschland gewerblich zugelassenen Kleinbusses. Zur Kontrolle wies sich der 24-jährige Fahrer mit seinem Reisepass sowie deutschem Aufenthaltstitel aus. Die beiden Mitfahrer, 20 und 34 Jahre alt, legten den Polizisten zwar gültige Pässe vor, waren jedoch nicht im Besitz der für die Einreise erforderlichen Aufenthaltstitel. Der 34-Jährige führte zudem zwei Arbeitsverträge hessischer Firmen bei sich. Für die Arbeitsaufnahme hätte der Mann jedoch eine Genehmigung benötigt. Die Beamten stellten weiterhin fest, dass das genutzte Firmenfahrzeug im Fahndungssystem zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben war. Diese wurde zuständigkeitshalber durch die Kemptener Verkehrspolizei vorgenommen.

Die Bundespolizisten zeigten den in Rheinland-Pfalz wohnhaften Fahrer wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an und entließen ihn später auf freien Fuß. Die beiden Mitfahrer erhielten eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Beamten wiesen die mutmaßlichen Geschleusten nach Österreich zurück.

Quelle: Bundespolizeidirektion München (ots)

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