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DUH will Wirtschaftsminister Brüderle mit juristischen Schritten zur Offenlegung seiner Industrieabsprachen zwingen

Archivmeldung vom 07.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Rainer Brüderle Bild: Deutscher Bundestag  / Lichtblick/Achim Melde
Rainer Brüderle Bild: Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat heute rechtliche Schritte gegen das Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet, das die Herausgabe von Eckpunkten zur Entstehung und zu den Inhalten der angekündigten Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung seit Wochen verweigert. Die DUH als eingetragener Umwelt- und klageberechtigter Verbraucherschutzverband stützt ihre Forderung nach Herausgabe der Eckpunkte auf das Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz.

Die DUH begründet ihren gesetzlichen Anspruch auf Akteneinsicht insbesondere damit, dass die Automobilindustrie bereits bei der Festlegung der Eckpunkte für die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung in die Erarbeitung dieser Regelung miteinbezogen wurde und es sich offensichtlich bei den Eckpunkten nicht mehr um eine interne Mitteilung des Ministeriums handele. In einer Pressemitteilung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle vom 3. Mai 2010 heißt es wörtlich, dass die neue Energieverbrauchskennzeichnung "auch von den deutschen Automobilherstellern mitgetragen wird."

"Wirtschaftsminister Brüderle hat den deutschen Automobilherstellern die Möglichkeit gegeben, eine Verbraucherschutzrichtlinie außerhalb des demokratischen Prozesses sozusagen auf dem 'kleinen Dienstweg' mitzugestalten und regierungsintern abzustimmen. Parlament, Umwelt- und Verbraucherverbände die mit dieser Regelung den Bürgern eine bessere Orientierung verschaffen wollen, wurden und werden dabei konsequent herausgehalten.", sagte DUH-Bundesgeschäfts¬führer Jürgen Resch. "Die Kumpanei zwischen Automobilindustrie und dem Wirtschaftsministerium hat unter Rainer Brüderle eine neue Qualität erreicht. Zwei Monate nach Bekanntmachung der gemeinsamen Position zwischen Industrie und dem von ihr gesteuerten Bundesminister werden der DUH jegliche Informationen über diesen Deal mit der Automobilindustrie verweigert "

Laut Ministeriums-Pressemitteilung habe sich Brüderle mit der Industrie geeinigt, eine sehr spezielle gewichtsbezogene Einstufung der Pkw in Effizienzklassen vorzunehmen. Das Wirtschaftsministerium weigert sich jedoch, Informationen über die äußerst ungewöhnliche Ausarbeitung einer Regelung mit der Industrie herauszugeben, die eigentlich mit dem Gesetz kontrolliert werden soll. Das Bundeswirtschaftsministerium möchte nicht erklären, wie die Einordnung der Fahrzeuge zustande kommt und ob vor allem Autos aus deutscher Produktion besonders gut wegkommen.

"Die Energieverbrauchskennzeichnung soll den Autokäufern die Möglichkeit geben, ein spritarmes Auto auf einen Blick zu erkennen, damit die Kaufentscheidung für ein effizientes und umweltfreundliches Auto zu erleichtern und so den Erdölverbrauch und den CO2-Ausstoß zu verringern", sagte Resch. "Wirtschaftsminister Brüderle ist offensichtlich jedoch erneut den Lobbyinteressen deutscher Großkonzerne erlegen. Sollten zwei Tonnen schwere Spritfresser mit mehr als 10 Litern Spritverbrauch pro 100 Kilometer zukünftig mit einem grünen Effizienzlabel ausgezeichnet werden, besonders leichte Mittelklasse-Pkws und Kleinwagen mit 5 Litern Verbrauch aber mit einem gelb-roten Warnlabel versehen werden, würde die Autoindustrie ihre übermotorisierten Klimakiller mit Ministersegen grün waschen", sagte Resch. "Wenn Brüderle im nunmehr anhängigen Widerspruchsverfahren die Akten nicht offenlegt, werden wir unseren Informationsanspruch vor Gericht weiter verfolgen."

Die Rechtsanwältin und Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Dr. Cornelia Ziehm erinnerte daran, dass Sinn und Zweck des Umweltinformationsgesetzes (UIG) gerade darin bestehen, ein Informationsgleichgewicht zwischen Umweltnutzern und Umweltschützern herzustellen. "Werden umweltrelevante Informationen ausschließlich den Umweltnutzern wie der Autoindustrie zur Verfügung gestellt und Umwelt- und Verbraucherschützern wie der Deutschen Umwelthilfe verweigert, werden Sinn und Zweck des UIG konterkariert. Mit der gezielten Informationsweitergabe an die Autoindustrie hat das Wirtschaftsministerium seine Behauptung gegenüber der DUH, es handele sich um interne Mitteilungen, selbst widerlegt ", sagte Ziehm.

Quelle: DUH

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