Erste Krankenkassen nehmen maximalen Zusatzbeitrag
Archivmeldung vom 03.02.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie BKK Heilberufe und die GBK Köln fordern als bundesweit erste Krankenkassen rückwirkend zum 1. Januar den maximalen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Dies bestätigten beide Krankenkassen der "Rheinischen Post".
Der Höchstbetrag liegt dem Gesetz nach bei einem Prozent des Einkommens eines Kassen-Mitglieds. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich brutto 3750 Euro berechnet, kann also maximal 37,50 Euro pro Monat betragen.
Die BKK Heilberufe hat 170 000 Versicherte, die GBK 40 000. Die GBK fordert bereits seit Sommer 2009 einen Zusatzbeitrag von acht Euro. Die BKK Heilberufe hat bislang noch keinen Zusatzbeitrag erhoben.
Quelle: Rheinische Post