Zeitung: Kassenbeiträge werden falsch berechnet
Archivmeldung vom 15.07.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserWegen fehlerhafter Formulare zur Überprüfung ihrer Einkünfte muss eine unbekannte Anzahl von gesetzlich Krankenversicherten zu hohe Beiträge zahlen. Diesen Vorwurf erhebt ein Steuerberater aus Ganderkesee bei Bremen. Wie der "Weser-Kurier" in seiner Dienstag-Ausgabe berichtet, wirft der Steuerberater "einer größeren Zahl" von Kassen vor, "teilweise seit Jahren gesetzeswidrige Fragebögen an ihre Versicherten" zu schicken. Die Folge sei "Betrug zum Nachteil der Versicherten".
Die falschen Beitragseinstufungen entstehen, weil etliche Kassen - darunter die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse in Hamburg (HEK) - in ihren Fragebögen zur Überprüfung der Einkommensverhältnisse ihre Versicherten nach der Höhe ihrer Einnahmen fragen, nicht nach der Höhe ihrer Einkünfte. Das ist steuerrechtlich aber ein großer Unterschied. Der Steuerberater hat sich deshalb an das Bundesversicherungsamt in Bonn gewandt, die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen.
Seine Forderung: "Alle rechtswidrigen Fragebögen zur Einkommensüberprüfung bei freiwillig Versicherten und kostenlos Familien-Mitversicherten müssen sofort zurückgerufen werden." Auch einen Fachanwalt für Strafrecht hat der Steuerberater eingeschaltet. Am Beispiel eines freiwillig in der TK Versicherten hat der Steuerberater ausgerechnet, um welche Beträge es dabei maximal geht. Bezogen auf ein Jahr kann nach seiner Rechnung bei falscher Einstufung ein Schaden für den Versicherten von gut 4000 Euro entstehen. Alarmiert wurde der Steuerberater durch Mandanten.
Das Bundesversicherungsamt bestätigt auf Nachfrage des "Weser-Kurier" die Beschwerde des Steuerberaters. Pressesprecher Tobias Schmidt verwies jedoch darauf, dass "die aufsichtsrechtliche Prüfung der Angelegenheit noch nicht abgeschlossen" sei. Der Steuerberater werde selbstverständlich informiert. Von Seiten der TK wurden die Vorwürfe zurückgewiesen: "Die Beitragsberechnung richtet sich nach den vom Finanzamt ermittelten ,zu versteuernden Einkünften'. Glücklich ist es sicher nicht, dass wir in unserem Antrag als Überschrift von ,beitragspflichtigen Einnahmen' sprechen." Letztendlich werde der Beitrag aber richtig berechnet, da der Steuerbescheid Grundlage der Beitragseinstufung sei. Von zu viel gezahlten Beiträgen könne keine Rede sein, sagte eine Kassen-Sprecherin in Bremen.
Quelle: Weser-Kurier (ots)