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Fall Wulff: Jurist zeigt Staatsanwaltschaft Hannover an

Archivmeldung vom 31.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christian Wulff (November 2009) Bild: Martina Nolte / de.wikipedia.org
Christian Wulff (November 2009) Bild: Martina Nolte / de.wikipedia.org

Im Verfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff hat sich die Staatsanwaltschaft Hannover nach Ansicht eines Karlsruher Juristen strafbar gemacht. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstag) berichtet, hat der Anwalt die Staatsanwaltschaft wegen des Straftatbestands "Verfolgung Unschuldiger" - Paragraf 344 Strafgesetzbuch (StGB) - angezeigt.

Der Jurist hatte bereits im März eine Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erstattet, nachdem diese angeboten hatte, das Verfahren gegen einer Zahlung von 20.000 Euro Geldbuße und der Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung durch Wulff einzustellen. Nun erweiterte er nach Informationen der "Neuen OZ" seine Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeigen. Nach der jüngsten Entscheidung des Landgerichts Hannover könne dem ehemaligen Staatsoberhaupt Bestechlichkeit nicht mehr vorgeworfen werden. Insoweit sei mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover ein Unschuldiger verfolgt worden, so der Anwalt, der davon ausgeht, dass dies den für die Anklage Verantwortlichen auch bewusst war. Neben dem Vorliegen einer Amtspflichtverletzung müsse daher auch von einer strafbaren Handlung im Sinne des Paragrafen 344 StGB, nämlich der Verfolgung Unschuldiger, ausgegangen werden. Das niedersächsische Justizministerium bestätigte laut "Neue OZ" inzwischen den Eingang des Schreibens.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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