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Betrugsfilterskandal: Pit-Stop nutzt Konstruktionsfehler der Kulanzregelung schamlos aus

Archivmeldung vom 10.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Während sich der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) intensiv um Unterstützung der betroffenen Autofahrer bemüht, verweigern die beiden großen Autowerkstattketten A.T.U. und Pit-Stop den Sofortaustausch funktionsuntüchtiger Dieselnachrüstfilter gegen seriöse Systeme und lassen damit die sogenannte "Kulanzregelung" der Bundesregierung ins Leere laufen.

Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) wurde ein wesentlicher Anteil der im Jahr 2007 verkauften mindestens 40.000 Betrugsfilter allein von diesen beiden "freien" Werkstattketten eingebaut.

Mit welcher Unverfrorenheit viele Werkstätten die geschädigten Autohalter den ihnen rechtlich zustehenden Filtertausch verweigern, dokumentieren zahlreiche Briefwechsel betroffener Autohalter, die die DUH in den kommenden Wochen in Auszügen veröffentlichen wird. Die Schreiben dokumentieren, welche Folgen es hat, wenn der Staat darauf verzichtet, bestehende Gesetze zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern korrekt anzuwenden und stattdessen leicht umgehbare und rechtlich unverbindliche Selbstverpflichtungserklärungen akzeptiert.

Den Anfang macht ein Vorgang, der die Vorgehensweise bei der Werkstattkette Pit-Stop Auto Service GmbH beispielhaft beleuchtet. Mit Schreiben vom 29. Februar 2008 verweigerte der zentrale Kundenservice der Werkstattkette Pit-Stop Auto Service GmbH einem Autobesitzer nach einem mehrmonatigen fruchtlosen Schriftwechsel abschließend den geforderten Sofortaustausch eines unwirksamen Dieselfilters durch ein wirksames System. Der betroffene Kunde hatte sich zuvor persönlich, brieflich und mit einem ausgefüllten Musterformular, das der ADAC für seine Mitglieder bereithält, an die Werkstatt gewandt, um so möglichst einfach einen funktionierenden Dieselpartikelfilter zu erhalten. Pit-Stop verweigert dennoch den Austausch - und zwar ausdrücklich unter Hinweis auf die "Kulanzregelung" und zitiert zur Begründung in der Antwort genüsslich aus der Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 28. November 2007:

"Im Interesse einer solchen unbürokratischen und schnellen Lösung ist die Bundesregierung bereit, die rechtliche Wirkung der ´Allgemeinen Betriebserlaubnis´ für in Fahrzeuge bereits eingebaute fehlerhafte Filtersysteme aufrechtzuerhalten. Damit werden nachteilige rechtliche Folgen für die betroffenen Autofahrer - in steuerrechtlicher Hinsicht und bei der Zufahrt in die Umweltzonen - vermieden".

Nach Auffassung von Pit-Stop sei somit ein Austausch nicht notwendig, die Werkstattkette zieht daraus folgende Schlussfolgerung: "Es entstehen also für Sie als Autofahrer weder ein finanzieller Nachteil noch eine Mobilitätseinschränkung".

Das eigentliche Ziel einer Entlastung mit gefährlichem Feinstaub hoch belasteter Stadtregionen spielt bei der Argumentation keinerlei Rolle. Sogar die seit Monaten erwiesene, nicht ausreichende Filterwirkung der Betrugssysteme stellt Pit-Stop in Frage und behauptet entgegen vorliegender Prüfergebnisse des Kraftfahrtbundesamts, die mangelnde Wirksamkeit sei "noch nicht abschließend geklärt".

"Wie lange noch wollen die verantwortlichen Bundesminister Tiefensee und Gabriel den betroffenen Autobesitzern jegliche Hilfe verweigern", fragt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Es sei "ein Stück aus dem Tollhaus", dass Werkstätten den Filtertausch gegen sofort lieferbare Systeme ausgerechnet unter Verweis auf die Kulanzregelung verweigerten, die doch nach den Beteuerungen der Bundesregierung die Austauschaktion beschleunigen sollte. Resch: "Nach der faktischen Aufkündigung der Kulanzregelung durch große Werkstattketten muss die Bundesregierung endlich handeln. Die DUH fordert den Entzug der Betriebserlaubnis für alle Betrugsfilter zum 31. März 2008."

Gegenüber seinem Kunden unterstellt der Pit-Stop Kundenservice, Ziel des Einbaus eines Nachrüstfilters sei es, "eine Feinstaubplakette sowie die staatlichen und steuerlichen Vergünstigungen zu erhalten bzw. in Anspruch nehmen zu können". Dass das Ziel die Reduktion der Partikelemissionen ist, kommt Pit-Stop offensichtlich nicht in den Sinn. Bereits in einem zuvor verfassten Ablehnungsschreiben an denselben Kunden vom 16. Januar 2008 schreibt das Unternehmen: "Nach der Erklärung der Bundesregierung bleiben sowohl die Feinstaubplakette als auch die steuerliche Förderung erhalten. Dies selbst dann, wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zwischenzeitlich mit Wirkung für die Zukunft gelöscht bzw. vom Hersteller zurückgegeben wurde".

"Erst drei Prozent der betroffenen Autobesitzer ist es mit Hilfe der DUH und des ZDK gelungen, den ihnen verbauten Betrugsfilter durch ein funktionierendes System ausgetauscht zu erhalten. Wann endlich wird die Bundesregierung durch den Entzug der Allgemeinen Betriebserlaubnisse geltendes Recht anwenden und die Rechtsposition der betroffenen Autofahrer gegenüber den Betrugsfirmen stärken?" so Resch.

Quelle: DUH

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