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Amokfahrt in Münster - Staatsanwalt: "Kein Versäumnis der Behörden"

Archivmeldung vom 19.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Ermittlungsverfahren zur Amokfahrt von Münster steht unmittelbar vor dem Abschluss. Die Akten mit den Erkenntnissen der polizeilichen Ermittlungen sind der Staatsanwaltschaft Münster in den vergangenen Tagen zugegangen, meldet die in Hagen erscheinende WESTFALENPOST.

Bei der Staatsanwaltschaft Münster wird der Sachverhalt abschließend geprüft. Die Ermittlungen ergaben, dass der Täter aus einer psychischen Labilität heraus handelte. "Ein strafrechtlich relevantes Versäumnis" von Behörden sei zudem in diesem Zusammenhang "nicht ansatzweise zu erkennen", wie Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt auf Anfrage der WESTFALENPOST mitteilte.

Der Briloner Jens R. hatte am 7. April 2018 seinen Kleinbus in einen Biergarten gelenkt. Vier Menschen starben, der Täter erschoss sich danach selbst. In den Tagen vor der Tat hatte Jens R. Schreiben an mehrere Empfänger versendet, von mindestens einem hatte auch die Polizei Kenntnis. Diese Schreiben "enthalten gerade keine ausdrückliche Ankündigung einer Selbsttötung. Zudem ergeben sich aus diesen Schreiben keine Anhaltspunkte für ein fremdaggressives Verhalten oder Hinweise auf die Planung bzw. Vorbereitung einer Amokfahrt", erklärt Botzenhardt.

Quelle: Westfalenpost (ots)

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