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Verbraucherschutzministerin Conrad: Internet-Verträge schriftlich bestätigen

Archivmeldung vom 27.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nur wenn Kunden eine schriftliche Bestätigung ("Handshake") abgegeben haben, sollen Abonnementverträge im Internet zukünftig zustande kommen. Mit diesem Vorschlag geht die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad gegen untergeschobene Verträge im Internet vor.

In einem Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer fordert sie außerdem die Unwirksamkeit von Verträgen, die auf der Grundlage unklarer Preisangaben zustande gekommen sind. Der Vorschlag des Bundesverbraucherschutzministeriums von Anfang März, die Angabe des Preises bei Internetangeboten direkt neben dem Bestellbutton vorzuschreiben, greife zu kurz.

Conrad: "Eine klare Preisangabe bei Internetangeboten vorzuschreiben ist sinnvoll und wichtig. Genauso wichtig ist es, dass ein Vertrag, der auf der Basis unklarer Preisangaben zustande kam, nicht wirksam wird. Sonst bleiben die Verbraucherinnen und Verbraucher gegebenenfalls auf den damit verbundenen Kosten sitzen, obwohl sie im Recht sind.

22.000 versteckte Abonnementverträge werden Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Schätzungen von Verbraucherzentralen jeden Monat im Internet untergeschoben. Anbieter von Hausaufgabenhilfe, Flirtportalen, Kochrezepten, Horoskopen oder Ahnenforschung ködern ihre Kunden mit vermeintlichen Gratisangeboten oder Gewinnspielen. Angaben zu den Kosten des Angebots befinden sich meistens kaum lesbar am Ende der Seite oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Oft registrieren die Betroffenen erst mit der Rechnung, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben.

Die Einführung eines so genannten "Handshake" - eine schriftlichen Bestätigung - soll dieses unbemerkte Abschließen von Abo-Verträgen im Internet verhindern. Der Anbieter muss dem Internetkunden vor Vertragsabschluss eine Information über die wesentlichen Vertragsbestandteile wie Leistung, Kosten und Laufzeit des Abonnements zusenden. Der Kunde muss schriftlich, gegebenenfalls per E-Mail, bestätigen, dass er die Information erhalten hat. Erst dann kommt der Vertrag zustande.

Bei allen Internetangeboten soll außerdem, so fordert Verbraucherschutzministerin Conrad, die deutliche Angabe der Kosten eines jeden Angebots direkt neben dem Anmelde- oder Bestätigungsbutton vorgeschrieben werden. Bei Nichtbeachtung soll der Vertrag nicht wirksam werden.

Wir wollen nicht nur die Verbraucherrechte im Bereich Neue Medien stärken, wir haben auch das Beratungsangebot bei der Verbraucherzentrale ausgeweitet", ergänzt Verbraucherschutzministerin Conrad." Geschädigte können sich unter 01805/60756060* an ein landesweites Infotelefon wenden." * Festnetzpreis 14 ct/Min, andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich.

Quelle: Ministerium für Umwelt und Forsten - Rheinlandpfalz (MUFVRLP)


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