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NSU-Terror: OLG München lässt Anklage gegen Beate Z. zu

Archivmeldung vom 31.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5
Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Beate Z. muss sich wegen ihrer Beteiligung an den NSU-Morden vor Gericht verantworten: Nach Informationen von "Spiegel Online" und der "Süddeutschen Zeitung" hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes München die Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin und vier ihrer mutmaßlichen Helfer "in vollem Umfang" zugelassen.

In der fast 500 Seiten starken Anklageschrift wird Beate Z. laut der Berichte neben der Beteiligung an den Mord- und Sprengstoffanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) auch besonders schwere Brandstiftung, Gründung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Raub vorgeworfen. Mit ihr angeklagt werden der langjährige NPD-Funktionär Ralf W., sowie Holger G., Carsten S. und André E., die allesamt Beihilfe geleistet haben sollen, wie beispielsweise die Beschaffung von Waffen, Ausweispapieren oder Wohnungen.

Beate Z. jedoch ist als Ex-Geliebte der Terroristen Böhnhardt und Mundlos, die sich ihrer Festnahme durch Selbstmord entzogen hatten, das bekannteste Gesicht des NSU-Terrors. Seit dem 8. November 2011 befindet sie sich in Untersuchungshaft, nachdem sie sich nach mehrtägiger Flucht in Jena der Polizei gestellt hatte.

Seitdem wird ihr Foto in der Medienberichterstattung regelmäßig verbreitet, obwohl ihr eine konkrete Beteiligung an den zehn NSU-Morden zunächst nicht nachgewiesen werden konnte. Der Prozess wird voraussichtlich im April in München beginnen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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