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Klage gegen ver.di - Streik

Archivmeldung vom 09.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der persönlich betroffene Rechtsanwalt Dr. Lehmann, Krefeld, hat sich am 08.03.2006 in einem Eilverfahren gegen die von ver.di auf der Autobahn A 8 im Raum München durchgeführten Streikmaßnahmen gewehrt. Das für die Autobahnmeisterei München zuständige Arbeitsgericht in Holzkirchen hat heute die Klage abgewiesen. Der Kläger hat am selben Berufung beim Landesarbeitsgericht München eingelegt.

Ver.di führt den Streik gegen die Länder und die Kommunen seit nunmehr fünf Wochen. Bestreikt werden u.a. Krankenhäuser und Autobahnmeistereien. Durch die Streiks wird das Gemeinwohl stark betroffen. Trotz des Schneechaos hat ver.di den Streik bei den Autobahnmeistereien fortgesetzt. Es geht ver.di darum, die öffentlichen Arbeitgeber zu zwingen, die Arbeitszeit von 38,5 Stunden nicht zu verlängern sowie das Weihnachts- und das Urlaubsgeld nicht zu verkürzen.

Im Interesse des Gemeinwohles und vieler Autofahrer auf den Autobahnen hat Herr Rechtsanwalt Dr. Lehmann wegen des von ver.di ausgerufenen Streiks in Autobahnmeistereien, insbesondere in Süddeutschland am 24.02.2006 beim Arbeitsgericht München gegen ver.di den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen in Autobahnmeistereien beantragt.

Egal, ob man für die Streikziele Verständnis aufbringt oder nicht, darf der Streik allenfalls gegen die öffentlichen Arbeitgeber (Länder und Kommunen), nicht aber gegen unbeteiligte Autofahrer gerichtet sein. In Wirklichkeit wird durch die Streiks in den Autobahnmeistereien durch einen nur zum Teil durchgeführten Winterdienst weniger der Staat, als vielmehr in vollem Umfang der Autofahrer getroffen.

Ver.di muss abwägen zwischen dem Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Dienst und dem Recht des unbeteiligten Autofahrers auf Leben und Gesundheit auf den zum Teil nicht geräumten Autobahnen in Schnee und Eis. Notdienstvereinbarungen von ver.di reichen nicht aus, um Leben und Gesundheit der unbeteiligten Autofahrer sicher zu stellen. Außerdem hat ver.di die Notdienstvereinbarungen gemäß eigenem Bekunden zum Teil aufgekündigt.

Das Arbeitsgericht München, Gerichtstag Holzkirchen, hat einen Termin im einstweiligen Verfügungsverfahren erst für den 08. März 2006, 8:45 Uhr in Holzkirchen im Rathaus - also erst 12 Tage nach Eingang des Antrages - anberaumt, ob gleich es in diesem Schnellverfahren um die Unversehrtheit von unbeteiligten Personen geht.

Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann

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