Klage gegen ver.di - Streik
Archivmeldung vom 09.03.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer persönlich betroffene Rechtsanwalt Dr. Lehmann, Krefeld, hat sich am 08.03.2006 in einem Eilverfahren gegen die von ver.di auf der Autobahn A 8 im Raum München durchgeführten Streikmaßnahmen gewehrt. Das für die Autobahnmeisterei München zuständige Arbeitsgericht in Holzkirchen hat heute die Klage abgewiesen. Der Kläger hat am selben Berufung beim Landesarbeitsgericht München eingelegt.
Ver.di führt den Streik gegen die Länder und die Kommunen seit
nunmehr fünf Wochen. Bestreikt werden u.a. Krankenhäuser und
Autobahnmeistereien. Durch die Streiks wird das Gemeinwohl stark
betroffen. Trotz des Schneechaos hat ver.di den Streik bei den
Autobahnmeistereien fortgesetzt. Es geht ver.di darum, die
öffentlichen Arbeitgeber zu zwingen, die Arbeitszeit von 38,5
Stunden nicht zu verlängern sowie das Weihnachts- und das Urlaubsgeld
nicht zu verkürzen.
Im Interesse des Gemeinwohles und vieler Autofahrer auf den
Autobahnen hat Herr Rechtsanwalt Dr. Lehmann wegen des von ver.di
ausgerufenen Streiks in Autobahnmeistereien, insbesondere in
Süddeutschland am 24.02.2006 beim Arbeitsgericht München gegen ver.di
den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von
Arbeitskampfmaßnahmen in Autobahnmeistereien beantragt.
Egal, ob man für die Streikziele Verständnis aufbringt oder nicht,
darf der Streik allenfalls gegen die öffentlichen Arbeitgeber
(Länder und Kommunen), nicht aber gegen unbeteiligte Autofahrer
gerichtet sein. In Wirklichkeit wird durch die Streiks in den
Autobahnmeistereien durch einen nur zum Teil durchgeführten
Winterdienst weniger der Staat, als vielmehr in vollem Umfang der
Autofahrer getroffen.
Ver.di muss abwägen zwischen dem Recht auf Arbeitskampfmaßnahmen
im öffentlichen Dienst und dem Recht des unbeteiligten Autofahrers
auf Leben und Gesundheit auf den zum Teil nicht geräumten Autobahnen
in Schnee und Eis. Notdienstvereinbarungen von ver.di reichen nicht
aus, um Leben und Gesundheit der unbeteiligten Autofahrer sicher zu
stellen. Außerdem hat ver.di die Notdienstvereinbarungen gemäß
eigenem Bekunden zum Teil aufgekündigt.
Das Arbeitsgericht München, Gerichtstag Holzkirchen, hat einen
Termin im einstweiligen Verfügungsverfahren erst für den 08. März
2006, 8:45 Uhr in Holzkirchen im Rathaus - also erst 12 Tage nach
Eingang des Antrages - anberaumt, ob gleich es in diesem
Schnellverfahren um die Unversehrtheit von unbeteiligten Personen
geht.
Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann