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ADAC und Bundesgerichtshof dämpfen Euphorie von VW-Klägern

Archivmeldung vom 27.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach einem VW-kritischen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal dämpft der Automobilclub ADAC die Hoffnungen vieler VW-Kläger auf eine erfolgreiche Klage gegen den Autokonzern.

Der Beschluss "wurde für einen sehr speziellen Fall getroffen. Für die Mehrzahl der Betroffenen sind die Chancen im Prozess gegen den Hersteller weder gestiegen noch gesunken", sagte Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC, der Wochenzeitung "Die Zeit". 

Auch der Bundesgerichtshof selbst sieht in dem Beschluss kaum praktische Auswirkungen auf künftige VW-Verfahren. Der Hinweisbeschluss des 8. Senats sei für den zumeist zuständigen 6. Senat "nicht bindend", teilte eine Sprecherin mit. Der 6. Senat beschäftigt sich im Abgasskandal mit Klagen gegen den Volkswagen-Konzern, der 8. Senat ist die letzte Instanz, wenn Kunden gegen Autohäuser vor Gericht ziehen. Ihre Aussage schränkt die BGH-Sprecherin, die auch als Richterin am Bundesgerichtshof arbeitet, in der "Zeit" noch weiter ein: Die Maßstäbe an das Vertragsrecht seien andere als "für die unerlaubte Handlung, zu denen auch die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung zählt, die dem Konzern Volkswagen vorgeworfen wird". Im konkreten Fall ging es um Vertragsrecht, ein Auto-Käufer hatte ein Autohaus verklagt. Die Parteien haben sich mittlerweile auf einen Vergleich geeinigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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