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Halle-Attentäter: Justiz soll Warnungen vor Fluchtversuch ignoriert haben

Archivmeldung vom 21.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Handschellen (Symbolbild)
Handschellen (Symbolbild)

Bild von Anja#helpinghands #solidarity#stays healthy auf Pixabay

Nach der Geiselnahme des Halle-Attentäters Stephan B. im Hochsicherheitsgefängnis Burg in Sachsen-Anhalt werfen Insassen der Gefängnisleitung vor, Warnungen zuvor ignoriert oder nicht ernst genug genommen zu haben. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Samstagausgabe).

So soll der Rechtsterrorist und Doppelmörder Stephan B. unter anderem schon vor seinem Fluchtversuch eine Gewalttat angedeutet haben, wie das Blatt berichtet. Zudem habe er nach Angaben von Mithäftlingen wahrnehmbar tage- und nächtelang an seinem primitiven Waffennachbau gebastelt, mit dem er letztlich die Gefängnismitarbeiter während der Geiselnahme bedrohte. Gegenüber der Zeitung behauptet etwa der Mithäftling Mazen Ajo, dass zahlreiche Gefangene B.s Bastelarbeiten an der Waffe mitbekommen hätten. So habe B. "mehrmals in der Nacht bis zum frühen Morgen in der Zelle gehämmert und geschliffen", heißt es in einer Stellungnahme, die Ajos Anwalt der Zeitung übermittelte. Zwar hätten Gefangene dies auch gemeldet, doch das Justizpersonal habe es bei einer kurzen, erfolglosen Zellenkontrolle belassen. "Beim zweiten Mal hatte keiner mehr darauf reagiert", heißt es in dem Schreiben weiter, aus dem das Blatt zitiert. Sowohl das Landesjustizministerium als auch die Generalstaatsanwaltschaft, die wegen der Geiselnahme ermittelt, wollten sich gegenüber der Zeitung nicht zu den Vorwürfen äußern.

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 versucht, die Synagoge in Halle an der Saale zu stürmen und dort zum Jom Kippur versammelte Juden zu erschießen. Er scheiterte allerdings daran, sich Zutritt zum Gotteshaus zu verschaffen. Er erschoss stattdessen die Passantin Jana Lange und in einem türkischen Imbiss den Gast Kevin Schwarze. B. wurde nach kurzer Flucht gefasst. Seine Tat hatte international Aufsehen erregt. 2020 wurde B. wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, die er zunächst in der JVA Burg in Sachsen-Anhalt verbüßte.

Dort versuchte er im vergangenen Dezember allerdings zu fliehen, wobei er nacheinander zwei Wärter als Geiseln nahm, bevor er überwältigt werden konnte. Mittlerweile wurde B. in einer JVA in Augsburg (Bayern) untergebracht.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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