Australien: Hitler-Memes kein Entlassungsgrund
Archivmeldung vom 03.03.2020
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDen Arbeitgeber mittels Hitler-Meme zu parodieren, ist kein zulässiger Entlassungsgrund - zumindest in Australien. Dort hat die Fair Work Comission (FWC) in einer Berufungsverhandlung einem BP-Raffineriemitarbeiter recht gegeben, der sich mit neu untertitelten Szenen aus dem Film "Der Untergang" (2004) über den Arbeitgeber lustig gemacht hatte. Die daraufhin ausgesprochene Entlassung, die erstinstanzlich noch bestätigt wurde, war nach Entscheidung des nationalen Tribunals für Arbeitsbeziehungen doch unzulässig.
Von Nazis entkoppeltes Meme
Der Raffineriemitarbeiter hatte sich 2018 mit einem gängigen Meme über festgefahrene Gehaltsverhandlungen bei BP lustig gemacht. Dabei wird die Hitler-Darstellung des mittlerweile verstorbenen Iffland-Ring-Trägers Bruno Ganz in der Bunkerszene aus "Der Untergang" mit zum Ziel der Parodie passenden neuen Untertiteln versehen - im konkreten Fall eben die Gehaltsverhandlungen bei BP: Das Unternehmen fand das "sehr beleidigend und unangemessen" und hat den Mitarbeiter entlassen. Ein erstinstanzliches Urteil in einem Verfahren wegen ungerechtfertigter Kündigung hatte das für zulässig befunden.
Die FWC hat nun jedoch gegenteilig entschieden. "Jeder, der das Meme kannte, konnte nicht ernsthaft annehmen, dass die Verwendung des Clips etwas mit Bezug zu Hitler oder Nazis aussagen sollte", schreibt die FWC in ihrer Urteilsbegründung. Das Meme sei von realweltlichen Ereignissen entkoppelt bereits über ein Jahrzehnt lang dazu genutzt worden, aktuelle Ereignisse satirisch darzustellen. Es vergleiche lediglich die verfahrene Verhandlungssituation bei BP im September 2018 mit der ausweglosen Situation, mit der sich Hitler und sein Regime im April 1945 konfrontiert sahen.
Quelle: www.pressetext.com/Thomas Pichler