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Die neue Bundesregierung: Noch nicht im Amt aber schon vor dem Verfassungsgericht?

Archivmeldung vom 10.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Unter einem unglücklichen Stern scheint die neue Legislaturperiode in Berlin zu stehen. Während alle noch auf das Zustandekommen der großen Koalition unter Angela Merkel warten, versucht die alte Regierung noch ein Gesetz zu verabschieden, das im alten Bundestag nicht mehr durchgebracht werden konnte.

Das Hufbeschlagsgesetz aus dem Dritten Reich soll endlich auf moderne Füße gestellt werden. Allerdings soll das nach dem Willen des zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums auch bedeuten, dass einige neuere Berufe verschwinden sollen. Da auf Seiten der Hufschmiede wenig Interesse an der Bearbeitung unbeschlagener Hufe bestand, bildete sich z.B. der Beruf der Hufpflege heraus. Gleiches gilt für den Einsatz moderner Werkstoffe aus Kunststoff für den Hufschutz oder von Klebetechniken, die in den letzten eineinhalb Jahrzehnten zunehmend neben das Aufnageln von Hufschutz traten.

Gegen dieses Vorhaben regt sich breiter Widerstand in der Reiterschaft. Die wichtigsten Schulen und Berufsverbände in diesem Bereich haben zudem erklärt, dass sie bei Inkrafttreten des Gesetzes sofort den Weg vor das Bundesverfassungsgericht einschlagen wollen. Sie wehren sich vor allem dagegen, dass man zukünftig Eisenbeschlag beherrschen soll, auch wenn man gar keinen Eisenbeschlag anbringen möchte. Schließlich verlange man ja auch nicht von seinem Hausarzt eine Ausbildung als Internist, bevor er ein Grippemedikament verschreibt.

Konkret wirft die Allianz der Nicht-Hufschmiede dem neuen Gesetz vor, es verschlechtere die Situation auf dem Gebiet der Hufbearbeitung in verschiedener Weise erheblich und handle damit gegen den Verfassungsauftrag des Tierschutzes. Zudem stelle die Einordnung aller Berufe, die nicht im Sinne des klassischen Hufbeschlags mit Eisenbeschlägen arbeiten, unter den Hufbeschlag einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller dar, die diese Berufe ausüben oder erst noch ergreifen wollen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Hufregister

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