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Anklage gegen Halle-Attentäter erhoben

Archivmeldung vom 21.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Attentäter von Halle (Saale) erhoben. Stephan B. sei des Mordes in zwei Fällen sowie des versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen hinreichend verdächtig, teilte die Karlsruher Behörde am Dienstag mit.

Der Anklageerhebung erfolgte demnach am 16. April vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg. In zwei Fällen des Mordversuchs besteht laut Anklage jeweils tateinheitlich der hinreichende Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten räuberischen Erpressung mit Todesfolge.

Des Weiteren wurde B. unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, Volksverhetzung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019 versucht, mit Waffengewalt in die vollbesetzte Synagoge in Halle (Saale) einzudringen. Nachdem er an der Tür gescheitert war, hatte er in unmittelbarer Umgebung zwei Menschen erschossen und war im Anschluss geflohen. Wenig später war er festgenommen worden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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