Dienstwagen-Affäre: Suspendierung von Ex-Polizeichef unrechtmäßig
Archivmeldung vom 20.12.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Suspendierung des ehemaligen Polizeichefs von Wilhelmshaven war unrechtmäßig. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg. Die Richter haben demnach eine Beschwerde des niedersächsischen Innenministeriums gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Osnabrück zurückgewiesen. Das hatte bereits im September die Suspendierung von Hans-Henning von Dincklage kassiert.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen den Beamten wegen des Verdachts der missbräuchlichen Nutzung von Dienstwagen in seiner Zeit als Leiter der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war von Dincklage seines Amtes enthoben worden, musste nach einer Beschwerde aber weiter beschäftigt werden. Er wechselte als Dozent an die Polizeihochschule Oldenburg, wo er später nach Bekanntwerden weiterer Vorwürfe erneut suspendiert wurde. Dagegen ging der Beamte mit Erfolg juristisch vor.
Das Oberverwaltungsgericht stellte nun fest, dass die Suspendierung nur dann rechtmäßig sei, wenn die Wahrscheinlichkeit überwiege, dass von Dincklage infolge der Ermittlungen der Beamtenstatus entzogen werde. Dies sei aber nicht der Fall, so die Richter laut NOZ. Es stehe zudem "noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit fest", ob der Beamte tatsächlich gegen Vorschriften verstoßen habe. Zudem merkte das Gericht an, dass entlastende Beweise zugunsten des Polizisten nicht ausreichend beachtet worden seien.
Auf Nachfrage der NOZ hieß es bei der Staatsanwaltschaft, die umfangreichen Ermittlungen dauerten an. Davon betroffen ist auch der ehemalige Oldenburger Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau. Er soll von der illegalen Nutzung der Dienstwagen gewusst und dies geduldet haben. Ergebnislos eingestellt worden sind derweil die Ermittlungen gegen den jetzigen Polizeipräsidenten Johann Kühme, der ebenfalls Dienstwagen missbräuchlich genutzt haben soll.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)