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EU-Datenschutzbeauftragter Hustinx verlangt strenge Auflagen bei Weitergabe von EU-Bankdaten an die USA

Archivmeldung vom 04.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der EU
Flagge der EU

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich für strenge Auflagen bei der Übermittlung europäischer Bankkunden-Daten an US-Terrorfahnder ausgesprochen. Bei den derzeitigen Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein neues "Swift-Abkommen" zur Weitergabe der Daten müssten unter anderem die Klagemöglichkeiten betroffener EU-Bürger geklärt werden, sagte Hustinx dem Berliner "Tagesspiegel".

"Ich würde nach einer Lösung suchen, bei der private Bankdaten nicht automatisch übermittelt werden, sondern nur in Fällen, in denen die Notwendigkeit untermauert ist", sagte Hustinx weiter. Das Europaparlament bestehe "aus gutem Grund" auf diesem Punkt.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatte das US-Finanzministerium ein Programm zur weltweiten Fahndung nach den Finanzströmen des Terrorismus eingerichtet. Mit Blick auf die Terrorbekämpfung unmittelbar nach den Anschlägen in New York und Washington sagte Hustinx, dass seinerzeit "viele individuelle Freiheiten zugunsten der Sicherheit" aufgegeben worden seien. Es sei aber inzwischen "nicht mehr so sicher, ob all diese Beschneidungen der Privatsphäre notwendig waren und wie viel sie überhaupt gebracht haben".

In den kommenden Wochen wollen die USA und die EU ein neues Bankdaten-Abkommen aushandeln, mit dessen Hilfe die US-Behörden weiterhin Geldtransfers von Terroristen aufdecken wollen. Das EU-Parlament hatte im Februar das erste "Swift-Abkommen" wegen Datenschutzbedenken gestoppt. 

Quelle: Der Tagesspiegel

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