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Nachrichtendienste: Menschenrechtsinstitut fordert Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse

Archivmeldung vom 12.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich für eine umfassende Berichtspflicht der Bundesregierung an das Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) und eine verbesserte fachliche Unterstützung des Gremiums ausgesprochen.

"Eine umfassende und zeitnahe Kontrolle der Nachrichtendienste ist von zentraler Bedeutung, damit Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen besser einhalten kann", sagte Wolfgang Heinz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Daher müssten die Kontrollbefugnisse des Parlaments gestärkt werden. Ein Arbeitsstab und die Möglichkeit für Abgeordnete, eigene Mitarbeiter für die Sitzungen hinzuzuziehen, seien notwendig, um den Kontrollauftrag sachgerecht erfüllen zu können, so Heinz.

In der aktuellen Diskussion über die Kontrolle der Nachrichtendienste kämen die Erfordernisse des Menschenrechtsschutzes kaum zur Sprache, erklärte Frauke Seidensticker, stellvertretende Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es müsse sichergestellt werden, dass Geheimdienste an möglichen Menschenrechtsverletzungen weder direkt noch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit beteiligt seien. Eine wirkungsvolle parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste müsse zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen beitragen.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

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