Nachrichtendienste: Menschenrechtsinstitut fordert Stärkung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse
Archivmeldung vom 12.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich für eine umfassende Berichtspflicht der Bundesregierung an das Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) und eine verbesserte fachliche Unterstützung des Gremiums ausgesprochen.
"Eine umfassende und zeitnahe Kontrolle der Nachrichtendienste ist von zentraler Bedeutung, damit Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen besser einhalten kann", sagte Wolfgang Heinz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Daher müssten die Kontrollbefugnisse des Parlaments gestärkt werden. Ein Arbeitsstab und die Möglichkeit für Abgeordnete, eigene Mitarbeiter für die Sitzungen hinzuzuziehen, seien notwendig, um den Kontrollauftrag sachgerecht erfüllen zu können, so Heinz.
In
der aktuellen Diskussion über die Kontrolle der Nachrichtendienste
kämen die Erfordernisse des Menschenrechtsschutzes kaum zur Sprache,
erklärte Frauke Seidensticker, stellvertretende Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es müsse sichergestellt werden,
dass Geheimdienste an möglichen Menschenrechtsverletzungen weder direkt
noch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit beteiligt seien. Eine
wirkungsvolle parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste müsse
zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen beitragen.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte