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Weiteres Amtsgericht befreit Kind von Maskenpflicht

Archivmeldung vom 14.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Weltweit werden Kinder sadistisch mit gesundheitsschädlichen Masken gequält - wer gibt die Anweisungen dafür? (Symbolbild)
Weltweit werden Kinder sadistisch mit gesundheitsschädlichen Masken gequält - wer gibt die Anweisungen dafür? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach dem spektakulären Urteil des Amtsgerichts Weimar am Montag erklärt nun auch das Amtsgericht Weilheim (Bayern) die Maskenpflicht an der Schule für ein Kind als unzulässig. Derweil will das Thüringer Bildungsministerium gegen das Weimarer Urteil vorgehen. Gegen den Amtsrichter wurde außerdem Anzeige erstattet, berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "Ein Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hat ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht am Dienstag an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall (Az. 2 F 192/21).

Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an.

Die AfD im bayerischen Landtag forderte die Staatsregierung in München auf, die Verordnungen zu ändern, weil sich diese „längst als unsinnig und schädlich erwiesen“ hätten.

Bildungsministerium will juristisch gegen Urteil vorgehen

Das Thüringer Bildungsministerium will sich juristisch gegen einen umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts Weimar zur Maskenpflicht an zwei Schulen wehren und eine mündliche Verhandlung erwirken. „Da der Beschluss des Amtsgerichts ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, wird das TMBJS fristgerecht außerdem noch einen Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung stellen“, sagte eine Sprecherin des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Das Amtsgericht hatte zuvor beschlossen, dass die „Leitungen und Lehrer“ von zwei Schulen den Kindern und Jugendlichen dort das Tragen von Corona-Schutzmasken nicht anordnen dürfen. Nach Angaben der Sprecherin des Amtsgerichts, Inez Gloski, gebe es mehrere weitere Verfahren „zum gleichen Gegenstand“.

Das Thüringer Bildungsministerium hatte „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ in Bezug auf das Weimarer Urteil angemeldet, nachdem der Beschluss öffentlich worden war. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, argumentierte das Ministerium. Am Amtsgericht Weimar wurde der Fall allerdings als Familiensache behandelt.

Auch dem Weimarer Richter, der das 200 Seite lange Urteil erlassen hatte, droht Ungemach. Es seien drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen, bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt dem „Spiegel“.

Maskenpflicht an Schulen in der Kritik

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bildungsministeriums, wonach die Maskenpflicht im Unterricht an allen Thüringer Schulen und für alle Klassenstufen – also auch an Grundschulen – ausgeweitet wurde. Dagegen ging eine Familie mit einem Grundschulkind und einem Kind an einer Regelschule juristisch vor und bekam von einem Richter des Amtsgerichts zunächst recht. Allerdings ist die Sache im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden.

Thüringer Oppositionsparteien kritisierten das Vorgehen des Bildungsministeriums in Bezug auf die Maskenpflicht. „Die kurzfristig verkündete Maskenpflicht während des Unterrichts hat nicht nur für unnötige Verunsicherung in den Schulen gesorgt. Sie zeigt einmal mehr die Hilflosigkeit auf, mit der die Landesregierung in der Pandemie agiert“, sagte die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Franziska Baum. Sie forderte erneut den Einsatz von Luftfiltern in den Schulen. Die CDU-Fraktion sprach von einem „Schulchaos“."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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